Rechtsgutachten zur Einführung einer sogenannten „Extremismusklausel“ im Bayerischen Abgeordnetengesetz vorgestellt
Landtagspräsidentin Aigner: „Extremismusklausel wäre zulässig, aber die Hürden sind hoch.“
29. Juli 2024
- Landtagspräsidentin Ilse Aigner hat das Rechtsgutachten zur Einführung einer sogenannten „Extremismusklausel“ im Bayerischen Abgeordnetengesetz vorgestellt.
- Gutachter Prof. Dr. Tristan Barczak, LL.M. vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und das Recht der neuen Technologien an der Universität Passau, hatte insbesondere die Frage untersucht, ob die bestehende Rechtslage ausreicht, damit „verfassungsfeindlichen“ Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abgeordneten die Erstattung der Vergütung verweigert werden kann.
- Ilse Aigner: „Es war richtig, ein Gutachten einzuholen, denn es hat sich gezeigt: Eine gesetzliche Regelung mit einer sogenannten „Extremismusklausel“ wäre verfassungsrechtlich zulässig – aber die rechtlichen Hürden dafür sind hoch.“
- ►Das Gutachten ist ab sofort online einsehbar.(Dokument vorlesen)
MÜNCHEN. Landtagspräsidentin Ilse Aigner hat zusammen mit dem Gutachter Prof. Dr. Tristan Barczak von der Universität Passau das Rechtsgutachten zur Einführung einer sogenannten „Extremismusklausel“ im Bayerischen Abgeordnetengesetz vorgestellt.
Landtagspräsidentin Ilse Aigner: „Es war und ist für mich nicht hinnehmbar, dass wir bisher zulassen müssen, dass Verfassungsfeinde von Steuergeldern bezahlt werden. Deshalb bin ich sehr froh, dass das Gutachten Wege aufzeigt, das zu beenden: Eine gesetzliche Regelung mit einer sogenannten „Extremismusklausel“ wäre verfassungsrechtlich zulässig – aber die rechtlichen Hürden dafür sind hoch. Denn das freie Mandat jedes Abgeordneten ist ein hohes Gut und von der Verfassung geschützt. Es zeigt sich also, dass es gut war, hier ein Gutachten einzuholen. Jetzt sind die Fraktionen dran, das in die Tat umzusetzen.“
In dem Gutachten hatte Prof. Dr. Tristan Barczak insbesondere die Fragestellung untersucht, ob die bestehende Rechtslage ausreicht, damit „verfassungsfeindlichen“ persönlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abgeordneten die Erstattung der Vergütung verweigert werden kann und ob eine sogenannte „Extremismusklausel“ für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Abgeordneten und Fraktionen geschaffen werden könnte. Zudem behandelte er die Frage, ob eine solche Klausel auch auf Fälle der Spionage für andere Staaten erweitert könnte.
Im Ergebnis kommt das Gutachten zu dem Schluss, dass eine Erstattung des Gehalts für Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abgeordneten aus öffentlichen Geldern verweigert werden könnte, wenn sie sich z. B. in verbotenen Organisationen engagieren oder engagiert haben oder Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolgen oder verfolgt haben. Gleiches gilt demnach für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktionen im Bayerischen Landtag. Hier käme eine Kürzung der Fraktionsmittel in Betracht. Prof. Barczak kommt zudem zu dem Ergebnis, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abgeordneten oder der Fraktionen die Erstattung der Gehälter verweigert werden könnte oder Fraktionsmittel gekürzt werden könnten, wenn sie Spionageaktivitäten für andere Staaten entfalten.
Das Gutachten von Prof. Barczak ist nun auch online einsehbar.(Dokument vorlesen) Die Präsidentin des Bayerischen Landtags hatte Mitte März angekündigt, ein solches Rechtsgutachten erstellen zu lassen, Mitte April war die Vergabe erfolgt.
Kostenloses Bildmaterial von der Pressekonferenz zur freien Verwendung kann heruntergeladen werden im ►Pressebereich der Homepage des Bayerischen Landtags.
/ CK