Britisch-bayerischer Gedankenaustausch zur Europapolitik

Montag, 14. Dezember 2015

Die Vorstellungen der Regierung Großbritanniens über notwendige Änderungen in der Europäischen Union standen im Mittelpunkt eines Gesprächs, zu dem 1. Vizepräsident Reinhold Bocklet den Botschaftsrat und Leiter der Abteilung EU und Wirtschaft an der Britischen Botschaft in Berlin, Nick Leake, im Maximilianeum empfing.

Der Vertreter des Vereinigten Königreichs unterstrich das große Interesse seines Landes an der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der EU durch eine Stärkung des Binnenmarkts, am Bürokratieabbau sowie am Abschluss des Freihandelsabkommens. Außerdem verwies er auf die britische Forderung nach Stärkung der nationalen Parlamente und der Freistellung von der vertraglichen Verpflichtung zu einer „immer engeren Union“. In diesem Zusammenhang steht auch der britische Wunsch, weder an weiteren Integrationsschritten noch an Hilfsaktionen der EU teilnehmen zu müssen. Auf der anderen Seite forderte er, dass Großbritannien als Nicht-Euro-Land im EU-Binnenmarkt nicht diskriminiert werde. Als wichtigste britische Forderung nannte der Botschaftsrat die Möglichkeit, EU-Ausländer in den ersten vier Jahren nach ihrer Ankunft von bestimmten Sozialleistungen ausschließen zu können. Vizepräsident Bocklet zeigte sich aufgeschlossen für die Forderung nach Stärkung des Binnenmarktes sowie nach einer größeren Rolle der Mitgliedstaats-Parlamente. Er machte aber deutlich, dass – schon aus ganz praktischen Gründen – eine kurzfristige Änderung des Lissabon-Vertrages unmöglich ist.

In der Frage der Bewältigung der Flüchtlingsströme sprach sich Bocklet für die massive Verstärkung des Schutzes der Außengrenzen sowie für die Begrenzung und solidarische Verteilung der Flüchtlinge innerhalb der EU aus. Der Vertreter Großbritanniens wies seinerseits darauf hin, dass sein Land bei der Osterweiterung der EU seine Grenzen für die neuen EU-Mitglieder völlig geöffnet habe, wobei statt der erwarteten 200.000 bis 300.000 Osteuropäer rund 1 Million in das Land geströmt seien. Deutschland habe dagegen die mögliche siebenjährige Übergangszeit in vollem Umfang in Anspruch genommen. /red.

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