„Kinderrechte in guter Verfassung?“: Landtag gibt Kindern eine Stimme

Mittwoch, 20. Oktober 2015

Welchen Stellenwert haben Kinder in unserer Gesellschaft? Wie ist es um ihren Schutz, ihre Förderung und ihre Möglichkeiten, sich zu artikulieren und zu beteiligen, bestellt? Gehören Kinderrechte gar in die Verfassung? Um diese Fragen ging es beim Gesprächsforum „Kinderrechte in guter Verfassung?“, zu dem die Kinderkommission des Bayerischen Landtags und der Kinderschutzbund gemeinsam in das Maximilianeum geladen haben.

Die Kinder des Konduktiven Förderzentrums der Phoenix-GmbH in München wussten genau, was sie von den Politikerinnen und Politikern erwarten: „Sie sollen sich mehr für uns einsetzen“, sagte Paul. „Sie sollen uns mehr fragen“, meinte Julia. „Sie sollen sich mehr um Behinderte kümmern“, verlangte Burak. Und das alles nicht irgendwann, sondern jetzt. Einig waren sich die Kinder auch in einem weiteren Punkt: Kinderrechte gehören ins „Buch“, also in die Verfassung.

„Wir haben Euren Aufruf gehört“, versicherte Landtagspräsidentin Barbara Stamm im Anschluss an die in einem Video zusammengefassten Botschaften. Sie versprach, Lösungen zu erarbeiten, wie Kinder stärker in den Mittelpunkt gestellt werden können. „Wir Politiker müssen deutlich machen, dass Ihr Rechte habt“, ergänzte sie und verwies dabei auch auf die Kinderkommission des Bayerischen Landtags, eine bundesweit einzigartige Einrichtung eines Landesparlaments. Ihre vier Mitglieder – Tanja Schorer-Dremel, Doris Rauscher, Gabi Schmidt und Gisela Sengl – verstehen Kinderpolitik als Querschnittsaufgabe. Die „KiKo“ wirkt mit, gute Rahmenbedingungen für das Leben aller Kinder und Jugendlichen in Bayern zu gewährleisten und versteht sich als „Anwältin der Kinder“.

Eine wichtige Rechtsgrundlage für die Gesundheit, Beteiligung und Förderung von Kindern bildet das „Übereinkommen über die Rechte des Kindes”, kurz die „UN-Kinderrechtskonvention”, die 1992 von Deutschland ratifiziert worden ist. „Doch leider sind wir von einer Umsetzung noch Lichtjahre entfernt“, erklärte die Vorsitzende des Deutschen Kinderschutzbundes in Bayern, Susanna Kaiser. Selbst im Grundgesetz werde nur über Kinder gesprochen, ihnen würden jedoch keine Rechte zugesprochen. „Kinderrechte gehören daher in die Verfassung – in Bayern und im Bund“, forderte sie 

Das glaubt auch Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle zur UN-Kinderrechtskonvention am Deutschen Institut für Menschen rechte e.V. „Für Kinder und Jugendlich gibt es kaum Wege, Feedback zu geben“, konkretisierte sie. Auch in der Rechtspraxis nähmen Gerichte in ihren Urteilen nur selten Bezug auf die UN-Kinderrechtskonvention. Dabei entscheiden Eltern laut Kittel nicht immer im Interesse ihrer Kinder. So würden beispielsweise viele Eltern intersexueller Kinder ihr Kind gleich nach der Geburt per Operation auf ein – oft falsches – Geschlecht festlegen lassen. 

Für Sozialministerin Emilia Müller (CSU) haben Kinder zwar einen „besonderen Stellenwert“. Außerdem ständen die Grundrechte auch Kindern zu. Ein spezielles Kinderrecht in der Verfassung lehnt sie hingegen ab: „Kinderrechte dürfen keine Entrechtung der Eltern bedeuten“, betonte sie. Es gelte das „Primat der elterlichen Erziehung“, weil der Staat nicht der bessere Erzieher sei. „Eine Grundgesetzänderung allein bedeutet noch keine Verbesserung“, ergänzte Müller und verwies neben dem Landesbetreuungsgeld auf den Ausbau der Früherkennungsuntersuchungen, Kinderschutzambulanzen und Kinderschutzstellen im Freistaat. 

„Wir wollen Eltern doch keine Rechte nehmen, Frau Ministerin“, entgegnete der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers. Ihm gehe es nicht darum, Artikel 6 des Grundgesetzes zum Thema „Ehe und Familie“, sondern Artikel 2 zum Thema „Allgemeine Handlungsfreiheit“ zu ändern. Darin sollen die Rechte auf Förderung, Schutz, Beteiligung und der Vorrang des Kindeswohls bei allem staatlichen Handeln festgeschrieben werden. Selbst die Europäische Union habe das schon hinbekommen.

Unterstützung bekam Hilgers in der Diskussion von der ehemaligen Bundesministerin für Jugend, Familie und Gesundheit und Bundestagspräsidentin a.D., Prof. Dr. Rita Süssmuth: „Eltern verlieren kein Elternrecht“, unterstrich sie. Wenn es um Kinderwohl gehe, gehe es schließlich ebenso um das Elternwohl. Es könne doch nicht sein, dass eine Kita nicht gebaut werden darf, weil ruhiges Wohnen vor dem Gesetz einen höheren Stellenwert habe. Süssmuth kämpft bereits seit mehreren Jahrzehnten dafür, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern und will so kurz vor dem Ziel nicht aufgeben. Jetzt sei der Zeitpunkt für die Umsetzung gekommen, zeigte sich die ehemalige Bundesjugendministerin im Maximilianeum überzeugt. /dl, kh

Das Online-Angebot zu dieser Veranstaltung sowie weitere Informationen finden Sie unter Kinderrechte in guter Verfassung

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