CALRE 2016 - Arbeitsgruppe Subsidiarität diskutiert über EU-Transparenzregister

12. Juli 2016

Brüssel. Am Freitag, 8. Juli 2016, trat die Arbeitsgruppe Subsidiarität der Konferenz der Europäischen Regionen mit Gesetzgebungskompetenz CALRE im Ausschuss der Regionen in Brüssel zu der jährlichen Sitzung zusammen. Thema der diesjährigen Arbeitsgruppensitzung war das „Europäische Transparenzregister“.
Ziel der Sitzung war insbesondere über die Anliegen aber auch Bedenken der Regionalparlamente zur geplanten Novellierung des Registers zu diskutieren, das künftig für das Europäische Parlament, die EU-Kommission und den Rat gelten soll. Gastbeiträge lieferten Christian Beck vom Europäischen Parlament, Martin Kröger vom Generalsekretariat der Europäischen Kommission sowie Carol Thomas vom Rat der Gemeinden und Regionen Europas. Christian Beck informierte über den aktuellen Stand des sogenannten „Giegold-Berichts“ zum Transparenzregister. Martin Kröger ist mit der Überarbeitung der Interinstitutionellen Vereinbarung, die Rechtsgrundlage für das EU-Transparenzregister ist, befasst. Carol Thomas sprach über die Auswirkungen einer Ausweitung des Anwendungsbereichs des Registers auf kommunale und regionale Gebietskörperschaften.

Gemeinsame Resolution verabschiedet
  
Präsidenten und Abgeordnete aus Spanien, Portugal, Belgien, und Deutschland beteiligten sich an der regen Debatte unter Vorsitz von I. Vizepräsidenten Reinhold Bocklet. Bayern hat, wie bereits im vergangenen Jahr, den Vorsitz der Arbeitsgruppe inne. Auch die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände nahmen die Gelegenheit wahr, ihre Anliegen gegenüber den Verantwortlichen in den EU-Institutionen darzulegen.  
Ein bedeutender Erfolg der Sitzung ist die Verabschiedung einer gemeinsamen Resolution, in welcher die Standpunkte der Arbeitsgruppe Subsidiarität zur Novellierung des Transparenzregisters klar zum Ausdruck gebracht werden. Die CALRE Arbeitsgruppe Subsidiarität spricht sich hierin eindeutig für die Förderung der Transparenz im europäischen Gesetzgebungsprozess aus. Dies sei wichtig, damit die Prozesse für die Bürger klarer und nachvollziehbarer werden. Zugleich wird deutlich gemacht, dass demokratisch gewählte und kontrollierte Organe auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene öffentliche und gerade keine Einzelinteressen vertreten und bei der Novellierung des Transparenzregisters die staatlichen verfassungsmäßigen Strukturen – einschließlich der regionalen und lokalen Selbstverwaltung - der Mitgliedsstaaten respektiert werden müssen. In diesem Sinne wurden auch Vorschläge für die Formulierung des maßgeblichen Passus des Initiativberichts des Europäischen Parlaments erarbeitet und abgestimmt. Gemeinsamer Wille ist es, dass alle demokratisch bestellten Organe auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene sowie ihre Vertretungen und Dachorganisationen grundsätzlich nicht unter das Transparenzregister der Europäischen Institutionen fallen.
Die Ergebnisse der Sitzung werden dem Plenum der CALRE im Herbst übermittelt und dort zur Abstimmung gestellt. / red

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