Montag, 30.04.2018

I. Vizepräsident Reinhold Bocklet hat heute Christos Stylianides, EU-Kommissar für humanitäre Hilfe und Krisenschutz zu einem Arbeitsessen im Landtag empfangen. Im Fokus der Diskussion stand der Vorstoß der EU-Kommission, eine gemeinsame europäische Katastrophenschutzeinheit zu installieren. Bereits im Februar dieses Jahres hat der Bayerische Landtag diesbezüglich eine Subsidiaritätsbeschwerde an die Europäische Kommission gerichtet. Die Mitglieder der CSU und der FREIEN WÄHLER sehen in dem EU-Vorhaben eine Verletzung des Subsidiaritätsprinzips, da die rechtliche Verantwortung zur Verhütung und Bewältigung von Katastrophen bei den Mitgliedstaaten selbst liege.

„Mit Ihrem heutigen Besuch dokumentieren Sie, wie wichtig Ihnen der Dialog zwischen der EU-Kommission und den Landesparlamenten ist“, stellte Vizepräsident Bocklet eingangs fest. Er begrüßte es, dass die EU-Kommission in ihrer Antwort auf die Stellungnahme des Bayerischen Landtags substantiiert auf die Bedenken aus Bayern eingegangen ist und bat den Kommissar diese positive Praxis beizubehalten.
Klaus Steiner, MdL und entwicklungspolitischer Sprecher der CSU-Fraktion befürchtet, man würde mit der neuen Vorschrift die Einsatzkräfte vor Ort verdrängen und die Fachlichkeit des Katastrophenschutzes in Frage stellen. Stylianides betonte, man wolle mit den vorgeschlagenen Änderungen des bestehenden Katastrophenschutzmechanismus der Union keine Revolution sondern eine Aufwertung und Fortentwicklung der bereits bestehenden nationalen Strukturen vornehmen. Bayern sei, was die Vernetzung der Freiwilligensysteme im Notfall anbelangt, hervorragend aufgestellt. Doch geben zum Beispiel die Waldbrände im Sommer letzten Jahres in Portugal Anlass zum Handeln. 65 Menschen starben, weil die Rettungskräfte nicht schnell genug vor Ort waren und die Koordination nicht funktionierte. Christine Kamm, MdL und Mitglied des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen, plädiert dafür, die Verantwortung für die Koordination von Notfällen nicht an die EU abzuschieben, sondern bei den politisch Verantwortlichen vor Ort zu belassen.

Vizepräsident Bocklet wies darauf hin, dass eine überregionale Hilfe nur ihre volle Wirkung entfalte, wenn örtliche Hilfskräfte vorhanden und ausreichend geschult seien. Deshalb müsse die Europäische Union im Sinne der Subsidiarität zuallererst darauf Wert legen.
„Mit der Novellierung des bestehenden Katastrophenschutzes der Union wolle man alle Mitgliedstaaten auf dasselbe Niveau bringen,“ so Johannes Luchner, Direktor des Europäischen Amtes für humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz, der den EU-Kommissar im Landtag begleitete. Die primäre Zuständigkeit bleibe weiterhin bei den Mitgliedstaaten. Nur im Falle eines Hilfeersuchens durch einen EU-Mitgliedstaat können europäische Bewältigungskapazitäten mobilisiert werden. /sch

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