50. Jahrestagung der Verfassungsgerichte von Bund und Ländern

17. Mai 2019

REGENSBURG.      Landtagspräsidentin Ilse Aigner hat bei der 50. Jahrestagung der Verfassungsgerichte des Bundes und der Länder in Regensburg die herausragende Bedeutung der Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter in einer Demokratie hervorgehoben.
Bei der Tagung in Regensburg sagte sie,  „Das Bundesverfassungsgericht hat sich immer wieder als Gralshüter der Volkssouveränität erwiesen". Die Unabhängigkeit der Verfassungsgerichte sei ein tragendes Element der freiheitlichen Grundordnung.  „Vieles wird dieser Tage in Frage gestellt. Aber an den Rechtsstaat in Deutschland wird geglaubt – und das ist Ihrer Unabhängigkeit, Ihrer Qualifikation und Ihrer Leistung zu verdanken! Es ist gut, dass es an dieser Säule der Demokratie kein Rütteln gibt. Stärken Sie bitte weiter so die Werte unserer Demokratie!", erklärte Aigner in Richtung der Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter.

Andreas Voßkuhle, Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, mahnte, der Rechtsstaat sei keine Selbstverständlichkeit. In manchen Ländern Europas sei die Justiz geschwächt worden, sagte Voßkuhle und bezog sich damit auf Staaten wie Polen oder Ungarn. Ein Schwerpunkt der Tagung war die Verfassungsbeschwerde, die Bürgern ermögliche, sich für ihren Rechtsschutz einzubringen, sagte Peter Küspert,  Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs. Wer sich in seinen Grundrechten verletzt sehe, könne Beschwerden an das Bundes- oder Landesverfassungsgericht richten. Die Länder, in denen es das Mittel der Verfassungsbeschwerde bereits gebe, hätten gute Erfahrungen damit gemacht, sagte Voßkuhle. / zg


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