„Datenschutz als Voraussetzung für eine menschenfreundliche KI“

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Prof. Dr. Thomas Petri, hat den Tätigkeitsbericht 2019 im Verfassungsausschuss präsentiert. Neben konkreten Fragen wie dem Schutz von Informaten bei Behörden widmete er sich auch dem Thema KI.

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München, 02. Juli 2020

Er ist vom Landtag gewählt und von der Landtagspräsidentin ernannt: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz legt deshalb auch dem Landtag seine Arbeitsergebnisse vor. Im Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration disktuierte Prof. Dr. Thomas Petri mit den Abgeordneten über den Tätigkeitsbericht 2019. Bei einem gemeinsamen Fototermin im Mai – aber aufgrund der Corona-Pandemie ohne größere Öffentlichkeit – hatte Petri das Dokument bereits an Landtagspräsidentin Ilse Aigner übergeben.

Ein Thema bestimmte – zumindest vor der Corona-Pandemie und der Diskussion über die Maßnahmen, Patientendaten und einer Tracking-App – die Debatte im Digitalbereich: Künstliche Intelligenz, kurz KI. Neben zahlreichen konkreten Tätigkeitsfeldern, die im Bericht dargelegt werden, legt Petri auf dieses Feld daher besonders wert. Aus Sicht Petris „wird es keine Frage sein, ob unsere Gesellschaft künftig mit KI-Systemen leben wird“. Die entscheidende Frage sei vielmehr, „wie unsere Gesellschaft mit KI leben soll“. Der Landesdatenschutzbeauftragte plädiert deshalb für die Entwicklung von Künstlicher Intelligenz, die auf der Grundlage europäischer Werte steht und auch im Digitalzeitalter die Achtung der Menschenwürde gewährleistet. Das ist weniger abstrakt als es klingt, schließlich verarbeiten zahlreiche KI-Anwendungen auch personenbezogene Daten und die großen US-Konzerne sind bislang nicht unbedingt für hohe Datenschutzstandards bekannt. Petri sieht keinen Widerspruch zwischen dem Einsatz von KI und dem Datenschutz. Vielmehr sei Datenschutz eine zentrale Voraussetzung für eine menschenfreundliche KI.

Denn der Schutz der persönlichen Daten der Bürgerinnen und Bürger ist ein Grundrecht. Die Aufgabe des Datenschutzbeauftragten ist es daher, dieses Recht auch gegenüber staatlichen Stellen durchzusetzen – zum einen, indem er konkreten Beschwerden nachgeht, zum anderen, indem er auch unabhängig davon die Einhaltung des Datenschutzes kontrolliert und den Gesetzgeber bei grundlegenden Fragen in dem Bereich berät.

Der 29. Tätigkeitsbericht des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz kann unter datenschutz-bayern.de abgerufen werden.

/ CK - AS

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