Tätigkeitsbericht 2020: Gästelisten, Corona-Warn-App und Distanzunterricht – Datenschutz in der Corona-Pandemie
Landesbeauftragter für den Datenschutz präsentiert 30. Tätigkeitsbericht
Montag, 25.05.2021
MÜNCHEN. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Prof. Dr. Thomas Petri, hat Landtagspräsidentin Ilse Aigner den Tätigkeitsbericht 2020 übergeben. Ein Schwerpunkt waren die datenschutzrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Gerade durch den Distanzunterricht war der Datenschutz an Schulen ein wichtiges Thema. Doch auch die Digitalisierung der Verwaltung und die Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten waren im vergangenen Jahr Themen des Landesbeauftragten.
Frisch vom Landtag wiedergewählt als Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz: Nur wenige Tage vor der Veröffentlichung seiner Arbeitsergebnisse aus dem vergangenem Jahr hat Prof. Dr. Thomas Petri die Ernennungsurkunde für die nächste Amtszeit erhalten – und den Tätigkeitsbericht 2020 an Landtagspräsidentin Ilse Aigner übergeben.
Die Corona-Pandemie bestimmte nicht nur den Fototermin, der unter Hygienemaßnahmen ohne weitere Öffentlichkeit stattfand, sondern auch die Arbeit des Landesbeauftragten für den Datenschutz und seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im vergangenen Jahr: So monierte Petri beispielsweise zu Beginn der Pandemie im vergangenen Jahr, dass die Gästelisten in der Gastronomie nicht ausschließlich von den Gesundheitsämtern genutzt wurden, um die Kontakte wie vorgesehen nachzuverfolgen. Denn in einigen Fällen sah im späten Frühjahr auch die Polizei die Kontaktlisten ein und wollte damit Straftaten verfolgen – eine Praxis, der dann durch das Infektionsschutzgesetz des Bundes ein Ende gesetzt wurde.
Beim Distanzunterricht an den Schulen sieht Petri beim Einsatz von Microsoft Teams noch offene datenschutzrechtliche Fragen. Deshalb müsse beim Einsatz das Prinzip der Freiwilligkeit beachtet werden, beispielsweise durch das Einrichten anonymer Konten seitens der Schulen. Die Corona-Warn-App ist aus Sicht des Datenschutzbeauftragten nicht zu beanstanden, die begrenzte Wirkung sei weniger mit dem Datenschutz als vielmehr mit den Funktionalitäten der App verbunden. Auch zahlreiche weitere Fragen im Zusammenhang mit der Pandemie – von der Speicherdauer der Kontaktdaten in Pflegeheimen bis hin zu den Corona-Tests – finden sich im Tätigkeitsbericht 2020.
Aufgrund mehrerer Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern und Anfragen von Behörden prüfte der Landesbeauftragte nicht zuletzt auch einige Punkte bei der Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Bildaufnahmen beim Verstoß gegen Parkverbote müssen beispielsweise wirklich anlassbezogen erstellt werden.
Die zahlreichen weiteren Themenfelder, bei denen Fragen des Datenschutzes geprüft wurden, reichten von der Digitalisierung der Verwaltung über Polizei und Justiz bis hin zum digitalen Bürgerkonto. Denn der Schutz der personenbezogenen Daten ist ein Grundrecht der Bürgerinnen und Bürger. Die Aufgabe des Landesbeauftragten für den Datenschutz ist es daher, auf die Verwirklichung dieses Rechts hinzuwirken – zum einen, indem er konkreten Beschwerden nachgeht, zum anderen, indem er auch unabhängig davon die Einhaltung des Datenschutzes kontrolliert und den Gesetzgeber bei grundlegenden Fragen in dem Bereich berät.
Der Tätigkeitsbericht 2020 des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz kann unter datenschutz-bayern.de abgerufen werden.
/ CK