Bayerische Verfassung in Braille-Schrift im Landtag

Teilhabe zum Welt-Braille-Tag

München.           Blind oder sehbehindert zu sein, bedeutet schon lange nicht mehr, nicht lesen zu können. 2018 proklamierte die Generalversammlung der Vereinten Nationen den 4. Januar offiziell zum Welt-Braille-Tag, um auf die zentrale Bedeutung der Brailleschrift und das Schicksal blinder und stark sehbehinderter Menschen aufmerksam zu machen.

Weltweit gibt es über 39 Millionen blinde Menschen und weitere 253 Millionen sind sehbehindert. Die sechs erhabenen Punkte, welche in unterschiedlichen Kombinationen zu ertasten sind, ermöglichen den Betroffenen Zugang zu allen niedergeschriebenen Werken, zu denen auch sehende Menschen Zugang haben.

Im Oktober letzten Jahres weihte der Landtag als Symbol der Teilhabe von Menschen mit Sehverlust und Sehbehinderungen, ein Kunstwerk aus Brailleschrift ein. Auf der Installation ist die Konvertierung von ausgewählten Artikeln der Bayerischen Verfassung (Artikel 100, 102, 118, 118a, 119) in Blindenschrift zu sehen. Landtagspräsidentin Ilse Aigner: „Über 100.000 blinde oder sehbehinderte Menschen leben alleine in Bayern. Chancengleichheit, Barrierefreiheit und Inklusion sind leider oft hehre Vorhaben, aber noch nicht ausreichend oft Realität. Daran erinnert dieses Kunstwerk – „der blinde Vorleser“. Er liest uns ins Gewissen. Zugleich wollen wir mit der Installation zeigen, dass der Landtag auch für die betroffenen Menschen ein offenes Haus ist.“

Seinen Namen verdankt die Braille-Schrift seinem Erfinder: Im Jahr 1825 erfand der 16-jährige Louis Braille die Blindenschrift, die heute zahlreichen Menschen rund um den Globus das Lesen und Schreiben ermöglicht.

/SM

 

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