Übergabe des Tätigkeitsberichts durch den Datenschutzbeauftragten

Prof. Dr. Petri stellte Ergebnisse für 2021 vor

 

25. Mai 2022

MÜNCHEN.              Datenschutzfragen im Zusammenhang mit der Pandemiebekämpfung und verschiedenen anderen Feldern der öffentlichen Stellen haben die Arbeit des Bayerischen Datenschutzbeauftragten im vergangenen Jahr besonders geprägt. Das zeigt der Tätigkeitsbericht, den der Landesbeauftragte Prof. Dr. Thomas Petri bereits vergangene Woche Landtagspräsidentin Ilse Aigner übergab.

Impfstatus, Corona-Testergebnisse, Kontaktmanagement – die Pandemie warf viele Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz der Daten der Bürgerinnen und Bürger auf. Viele grundsätzliche Angelegenheiten waren im zweiten Jahr der Pandemie bereits geklärt, doch bei Details wie der Überwachung der 2G- oder 3G-Regeln, Befreiungsattesten und ähnlichem erreichten viele Beschwerden und Behördenanfragen den Landesbeauftragten. Ein konkretes Beispiel: Die Testungen an Schulen, bei denen die Ergebnisse mehr oder weniger offensichtlich im Klassenverband bekannt wurden. Das Fazit des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz in dieser Frage: „Die vorgebrachten Datenschutzbedenken konnte ich zwar grundsätzlich nachvollziehen. Gleichwohl erwies sich die fragliche Datenverarbeitung nicht als unzulässig“, so Prof. Dr. Thomas Petri im Tätigkeitsbericht für das Jahr 2021.

Als positives Beispiel im Zusammenhang mit den Corona-Fragen führte Prof. Dr. Petri das transparente Impfmanagement an. Das Gesundheitsministerium hatte für die elektronische Impfanmeldung und -verwaltung eine einheitliche Softwarelösung entwickelt und dabei auch den Landesbeauftragten für den Datenschutz von Beginn an mit eingebunden.

 

Datenschutzfragen mit konkreten Folgen für die Einzelnen

Unabhängig von der Pandemie prüfte der Landesbeauftragte Prof. Dr. Petri auch etwa zahlreiche Fälle, die mit der Arbeit von Polizei und Verfassungsschutz zu tun haben. Beispielsweise landeten allein durch das Teilen eines Medienartikels in den sozialen Netzwerken zwei Personen zu ihrer Überraschung im Staatsschutz-Informationssystem. Der Grund: Auf einem der Fotos des Medienartikels war eine Fahne einer Gruppierung zu sehen, die nach Erkenntnissen des Bundesinnenministeriums einer verbotenen Organisation nahestehen soll. Den beiden Usern lag es fern, diese Organisation zu unterstützen. Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz erreichte, dass der Eintrag im Staatsschutz-Informationssystem wieder gelöscht wurde.

 

Lob für den Datenschutzbeauftragten

Auch in den Kommunen tauchen immer wieder Datenschutzfragen auf – von der Veröffentlichung von Anträgen bei Bürgerversammlungen bis zu den Mitteilungsblättern der Gemeinden.

Angesichts des breiten Spektrums des Tätigkeitsbereiches lobte Landtagspräsidentin Ilse Aigner bei der Übergabe des Berichts: „Mit Ihrer Expertise stehen Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter uns zuverlässig an der Seite bei allen Fragen des Datenschutzes. Für diese hilfreiche und sehr breite Unterstützung bedanke ich mich herzlich.“

 

Der Tätigkeitsbericht 2021 des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz kann unter datenschutz-bayern.de abgerufen werden.

 

/CK

Randspalte

weitere Tätigkeitsberichte des Datenschutzbeauftragten

Seitenanfang