Übergabe des 33. Tätigkeitsberichts des Datenschutzbeauftragten
Vorstellung der Ergebnisse für das Jahr 2023
17. September 2024
MÜNCHEN. Landtagspräsidentin Ilse Aigner hat aus den Händen des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, Prof. Dr. Thomas Petri, den 33. Tätigkeitsbericht über die Ergebnisse seiner Arbeit während des vergangenen Jahres entgegengenommen. Schwerpunkte seines Wirkens waren auch 2023 die Beratung in Gesetzgebungsverfahren auf der Landesebene, Beiträge zu Anfragen bayerischer öffentlicher Stellen sowie Erkenntnisse, die bei der Bearbeitung von Bürgerbeschwerden gewonnen werden konnten. Besonderes Augenmerk legte er zudem auf den Einsatz “Künstlicher Intelligenz”.
Im allgemeinen Datenschutzrecht setzte sich Petri mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unter anderem mit der grundsätzlichen Frage des Personenbezugs sowie den Folgen des Angemessenheitsbeschlusses zum EU-U. S. Data Privacy Framework für Verantwortliche des bayerischen öffentlichen Sektors auseinander.
Im Bereich der Polizei befasste er sich mit Fragen der Löschung in der Vorgangsverwaltung IGVP sowie im Fallbearbeitungssystem EASy, dies im Rahmen einer Stellungnahme gegenüber dem Untersuchungsausschuss „NSU II“ des Bayerischen Landtags.
Bei der Allgemeinen Inneren Verwaltung begleitete er kritisch die jüngste Kommunalrechtsnovelle. So konnten laut Petri bei den neuen Vorschriften für das Streaming von Bürgerversammlungen sowie von Gremiensitzungen in konstruktiver Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration klare datenschutzrechtliche Verbesserungen erreicht werden.
Weitere Felder des Wirkens des Datenschutzbeauftragten und seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren unter anderem der Sozial- und Gesundheitsbereich, Fragestellungen im Personaldatenschutz sowie der Datenschutz bei Schulen und Hochschulen. Der vollständige Tätigkeitsbericht ist auf der Seite des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz abzurufen.
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz ist in Ausübung seines Amtes unabhängig, keinen Weisungen, sondern nur dem Gesetz unterworfen. Er kontrolliert bei den öffentlichen Stellen des Freistaats Bayern sowie den kommunalen Körperschaften und den sonstigen der Aufsicht des Freistaats Bayern unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts, ob die Datenschutzgesetze, aber auch andere Vorschriften über den Datenschutz eingehalten werden.
/ PR