Name, Vorname, Anschrift, Hauptsitz
Spessartbund e.V. 1913
Treibgasse 3
63739 Aschaffenburg
06021-15224
geschaeftsstelle@spessartbund.de
www.spessartbund.de
Anschrift, Telefonnummer, E-Mail Adresse und Internetseite einer Geschäftsstelle am Sitz des Landtags
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Interessen- oder Vorhabenbereich und Beschreibung der Tätigkeit
Der Spessartbund ist die gemeinnützige Interessenvertretung für alle an Ihrer Heimat interessierten Menschen - eine starke Gemeinschaft von ca. 10.000 Mitgliedern in 80 Ortsgruppen, die sich für die Region einsetzt. Er kümmert sich um die Instandhaltung und Betreuung der Wanderwegemarkierung im gesamten Spessart und in den angrenzenden Regionen, fördert die Jugend- und Familienarbeit und bietet mit seinen Ortsgruppen über 1.000 Events/Veranstaltungen im Jahr an. Der Spessartbund pflegt Kultur und Geschichte im Spessart, ist anerkannter Naturschutzverband und setzt sich für die Landschaftspflege ein. Als Mitglied im Bayerischen, Hessischen, Deutschen und Europäischen Wanderverband bildet er ein starkes Netzwerk für die Region Spessart.
Zusammensetzung von Vorstand und / oder Geschäftsführung bei juristischen Personen
Herr Prof. Dr. Winfried Bausback *
* in den letzten 5 Jahren als Mitglied des Landtags tätig
** in den letzten 5 Jahren als Mitglied der Staatsregierung tätig
Mitgliederzahl bei Verbänden und Vereinen in Hundert Mitgliedern
11000
Namen der Vertreterinnen und Vertreter bei Verbänden und Vereinen
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Angaben zu Auftraggebern, für die Interessenvertretung betrieben wird, wenn diese Fremdinteressen betrifft
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Anzahl der Beschäftigten in Vollzeitäquivalenten und in Stufen von jeweils zehn Beschäftigten, die mit der Interessenvertretung unmittelbar beauftragt sind
0,1 - 10
In den letzten 5 Jahren waren als Mitglieder des Landtags tätig
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In den letzten 5 Jahren waren als Mitglieder der Staatsregierung tätig
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Jährliche finanzielle Aufwendungen mit Personalkosten im Bereich der Interessenvertretung in Stufen von jeweils 10 000 €
- Empfangene Zuwendungen, Zuschüsse oder Spenden in Stufen von jeweils 10 000 €, sobald in einem Kalenderjahr jeweils ein Betrag von 20 000 € überschritten wird
- Name, Vorname und Anschrift einzelner Zuwendungs- oder Zuschussgeber oder Spender, sobald innerhalb eines Kalenderjahres jeweils ein Betrag von 20 000 € überschritten wird
- Jahresabschlüsse oder Rechenschaftsberichte von juristischen Personen, falls keine handelsrechtlichen Offenlegungspflichten bestehen
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