Name, Vorname, Anschrift, Hauptsitz
Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V.
Ubierstraße 71-73
53173 Bonn
reinert@bah-bonn.de
www.bah-bonn.de
Anschrift, Telefonnummer, E-Mail Adresse und Internetseite einer Geschäftsstelle am Sitz des Landtags
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Interessen- oder Vorhabenbereich und Beschreibung der Tätigkeit
Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller vertritt die Interessen von rund 400 Mitgliedsunternehmen, darunter rund 80 in Bayern, mit ca. 80.000 Beschäftigen, die maßgeblich dazu beitragen, die Arzneimittelversorgung in Deutschland zu sichern. Das Aufgabenspektrum des BAH umfasst sowohl die verschreibungs- pflichtigen als auch die nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel sowie stoffliche Medizinprodukte und digitale Gesundheitsanwendungen.
Zusammensetzung von Vorstand und / oder Geschäftsführung bei juristischen Personen
Herr Dr. Traugott Ullrich
Herr Dr. Günter Auerbach
Herr Tobias Boldt
Herr Jörg Wieczorek
Herr Dr. Dorothee Brakmann
Frau Henriette Starke
Herr Jan Kuskowski
Herr Dr. Ralf Mayr-Stein
Frau Dr. Katja Pütter-Ammer
Frau Dr. Theresa von Fugler
Herr Sebastian Wachtarz
Mitgliederzahl bei Verbänden und Vereinen in Hundert Mitgliedern
400
Namen der Vertreterinnen und Vertreter bei Verbänden und Vereinen
Herr Dr. Hubertus Cranz
Herr Dr. Hermann Kortland
Herr Dr. Elmar Kroth
Angaben zu Auftraggebern, für die Interessenvertretung betrieben wird, wenn diese Fremdinteressen betrifft
Mitgliedsunternehmen des BAH
Anzahl der Beschäftigten in Vollzeitäquivalenten und in Stufen von jeweils zehn Beschäftigten, die mit der Interessenvertretung unmittelbar beauftragt sind
0,1 - 10
In den letzten 5 Jahren waren als Mitglieder des Landtags tätig
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In den letzten 5 Jahren waren als Mitglieder der Staatsregierung tätig
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Jährliche finanzielle Aufwendungen mit Personalkosten im Bereich der Interessenvertretung in Stufen von jeweils 10 000 €
1 - 10000
Empfangene Zuwendungen, Zuschüsse oder Spenden in Stufen von jeweils 10 000 €, sobald in einem Kalenderjahr jeweils ein Betrag von 20 000 € überschritten wird
- Name, Vorname und Anschrift einzelner Zuwendungs- oder Zuschussgeber oder Spender, sobald innerhalb eines Kalenderjahres jeweils ein Betrag von 20 000 € überschritten wird
- Jahresabschlüsse oder Rechenschaftsberichte von juristischen Personen, falls keine handelsrechtlichen Offenlegungspflichten bestehen
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