Name, Vorname, Anschrift, Hauptsitz
Landesverband Bayern des Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
Ehrenpreisstr. 2
86899 Landsberg am Lech
by@bwe-regional.de
https://www.wind-energie.de/verband/lvs/bayern/
Anschrift, Telefonnummer, E-Mail Adresse und Internetseite einer Geschäftsstelle am Sitz des Landtags
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Interessen- oder Vorhabenbereich und Beschreibung der Tätigkeit
Als bayerischer Landesverband des Bundesverbands WindEnergie e.V. (BWE) vertreten wir über 1.150 Windenergieanlagen in Bayern, dahinterstehende Projektierungs-, Hersteller- und Zulieferunternehmen sowie die dazugehörigen fast 13.000 Arbeitsplätze. Damit decken wir aktuell etwa 6 Prozent des gesamten Strombedarfs in Bayern. Darüber hinaus stellt die Windenergie einen wesentlichen Baustein für die Sektorenkopplung dar und bietet Bayern dadurch eine noch größere Wertschöpfung. Wir möchten die bayerische Staatsregierung bei der Erreichung ihrer Klima- und Energiepolitischen Ziele mit unserer Expertise unterstützen und den Ausbau der Windenergie in Bayern vorantreiben.
Zusammensetzung von Vorstand und / oder Geschäftsführung bei juristischen Personen
Herr Dr. Bernd Wust
Mitgliederzahl bei Verbänden und Vereinen in Hundert Mitgliedern
1800
Namen der Vertreterinnen und Vertreter bei Verbänden und Vereinen
Frau Annette Gärtner
Herr Dr. Peter Niebauer
Herr Alexander Bromberger
Herr Christoph Markl-Meider
Angaben zu Auftraggebern, für die Interessenvertretung betrieben wird, wenn diese Fremdinteressen betrifft
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Anzahl der Beschäftigten in Vollzeitäquivalenten und in Stufen von jeweils zehn Beschäftigten, die mit der Interessenvertretung unmittelbar beauftragt sind
0,1 - 10
In den letzten 5 Jahren waren als Mitglieder des Landtags tätig
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In den letzten 5 Jahren waren als Mitglieder der Staatsregierung tätig
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Jährliche finanzielle Aufwendungen mit Personalkosten im Bereich der Interessenvertretung in Stufen von jeweils 10 000 €
1 - 10000
Empfangene Zuwendungen, Zuschüsse oder Spenden in Stufen von jeweils 10 000 €, sobald in einem Kalenderjahr jeweils ein Betrag von 20 000 € überschritten wird
- Name, Vorname und Anschrift einzelner Zuwendungs- oder Zuschussgeber oder Spender, sobald innerhalb eines Kalenderjahres jeweils ein Betrag von 20 000 € überschritten wird
- Jahresabschlüsse oder Rechenschaftsberichte von juristischen Personen, falls keine handelsrechtlichen Offenlegungspflichten bestehen
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