Name, Vorname, Anschrift, Hauptsitz
Landesverband Bayerischer Bauinnungen
Bavariaring 31
80336 München
089 7679 0
info@lbb-bayern.de
www.lbb-bayern.de
Anschrift, Telefonnummer, E-Mail Adresse und Internetseite einer Geschäftsstelle am Sitz des Landtags
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Interessen- oder Vorhabenbereich und Beschreibung der Tätigkeit
Der Landesverband Bayerischer Bauinnungen ist der Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband des bayerischen Baugewerbes. Er vertritt die Interessen von über 2.800 mittelständischen Bauunternehmen, die bayernweit in den örtlichen Bauinnungen organisiert sind. Als Tarifpartner in Bayern setzt er sich für maßvolle, der wirtschaftlichen Situation der Mitgliedsbetriebe angepasste Tarifabschlüsse ein. Er steht für einen fairen Wettbewerb ein und lehnt jede Form von Schwarzarbeit und Sozialbetrug ab. Darüber hinaus unterstützt er die Mitgliedsinnungen bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen und satzungsgemäßen Aufgaben.
Zusammensetzung von Vorstand und / oder Geschäftsführung bei juristischen Personen
Frau Laura Lammel
Herr Peter Pickl
Herr Rudolf-Georg Haller
Herr Ulrich Greimel
Herr Georg Gerhäuser
Herr Ralf Stegmeier
Mitgliederzahl bei Verbänden und Vereinen in Hundert Mitgliedern
2800
Namen der Vertreterinnen und Vertreter bei Verbänden und Vereinen
Herr Georg Gerhäuser
Angaben zu Auftraggebern, für die Interessenvertretung betrieben wird, wenn diese Fremdinteressen betrifft
Interessensvertretung der mittelständischen Bayerischen Bauunternehmen
Anzahl der Beschäftigten in Vollzeitäquivalenten und in Stufen von jeweils zehn Beschäftigten, die mit der Interessenvertretung unmittelbar beauftragt sind
0,1 - 10
In den letzten 5 Jahren waren als Mitglieder des Landtags tätig
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In den letzten 5 Jahren waren als Mitglieder der Staatsregierung tätig
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Jährliche finanzielle Aufwendungen mit Personalkosten im Bereich der Interessenvertretung in Stufen von jeweils 10 000 €
140001 - 150000
Empfangene Zuwendungen, Zuschüsse oder Spenden in Stufen von jeweils 10 000 €, sobald in einem Kalenderjahr jeweils ein Betrag von 20 000 € überschritten wird
- Name, Vorname und Anschrift einzelner Zuwendungs- oder Zuschussgeber oder Spender, sobald innerhalb eines Kalenderjahres jeweils ein Betrag von 20 000 € überschritten wird
- Jahresabschlüsse oder Rechenschaftsberichte von juristischen Personen, falls keine handelsrechtlichen Offenlegungspflichten bestehen
Bilanz_für_das_Geschäftsjahr_1._Januar_bis_31._Dezember_2025.pdf