Name, Vorname, Anschrift, Hauptsitz
Bayerischer Industrieverband Baustoffe, Steine und Erden e.V.
Beethovenstraße 8
80336 München
+4989514030
info@biv.bayern
https://www.biv.bayern/
Anschrift, Telefonnummer, E-Mail Adresse und Internetseite einer Geschäftsstelle am Sitz des Landtags
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Interessen- oder Vorhabenbereich und Beschreibung der Tätigkeit
Der Bayerische Industrieverband Baustoffe, Steine und Erden e.V. (BIV) vertritt die Interessen der Bau- und Rohstoffproduzenten in Bayern. Unsere Mitgliedschaft reicht vom Drei-Mann-Familienbetrieb bis hin zum Weltkonzern. Wir setzen uns für nachhaltige Rahmenbedingungen für unsere Industrie ein. Dabei behalten wir das große Ganze stets im Blick. Als Arbeitgeberverband bekennen wir uns ausdrücklich zu der sozialen Verantwortung unserer Branche. Mit unseren Flächentarifverträgen stehen wir für faire Arbeitsbedingungen in der bayerischen Steine und Erden-Industrie. Als Ansprechpartner für die Vertreter von Politik und Verwaltung sowie die breite Öffentlichkeit informieren wir zu allen Themen, die unsere Mitglieder bewegen.
Zusammensetzung von Vorstand und / oder Geschäftsführung bei juristischen Personen
Herr Andreas Moßandl
Herr Georg Fetzer
Herr Dr. Bernhard Kling
Herr Andreas Veitinger
Mitgliederzahl bei Verbänden und Vereinen in Hundert Mitgliedern
500
Namen der Vertreterinnen und Vertreter bei Verbänden und Vereinen
Frau Diana Krüger
Frau Dr. Stephanie Gillhuber
Herr Michael Strauch
Angaben zu Auftraggebern, für die Interessenvertretung betrieben wird, wenn diese Fremdinteressen betrifft
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Anzahl der Beschäftigten in Vollzeitäquivalenten und in Stufen von jeweils zehn Beschäftigten, die mit der Interessenvertretung unmittelbar beauftragt sind
0,1 - 10
In den letzten 5 Jahren waren als Mitglieder des Landtags tätig
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In den letzten 5 Jahren waren als Mitglieder der Staatsregierung tätig
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Jährliche finanzielle Aufwendungen mit Personalkosten im Bereich der Interessenvertretung in Stufen von jeweils 10 000 €
30001 - 40000
Empfangene Zuwendungen, Zuschüsse oder Spenden in Stufen von jeweils 10 000 €, sobald in einem Kalenderjahr jeweils ein Betrag von 20 000 € überschritten wird
- Name, Vorname und Anschrift einzelner Zuwendungs- oder Zuschussgeber oder Spender, sobald innerhalb eines Kalenderjahres jeweils ein Betrag von 20 000 € überschritten wird
- Jahresabschlüsse oder Rechenschaftsberichte von juristischen Personen, falls keine handelsrechtlichen Offenlegungspflichten bestehen
BIV JA 31.12.2023_geschwärzt.pdf