Name, Vorname, Anschrift, Hauptsitz
Werkfeuerwehrverband Bayern e.V. - Arbeitsgemeinschaft Betrieblicher Brandschutz
Burgwaldring 4
86697 Oberhausen
084313963000
geschaeftsstelle@wfv-bayern.de
www.werkfeuerwehrverband-bayern.de
Anschrift, Telefonnummer, E-Mail Adresse und Internetseite einer Geschäftsstelle am Sitz des Landtags
-
Interessen- oder Vorhabenbereich und Beschreibung der Tätigkeit
Der Werkfeuerwehrverband Bayern e.V. – Arbeitsgemeinschaft Betrieblicher Brandschutz ist ein Verband, der die Interessen der Unternehmer, Bauherren und Betreiber im betrieblichen Brandschutz vertritt! Inhaltlich umfasst der betriebliche Brandschutz das gesamte Themenspektrum des vorbeugenden Brandschutzes und damit sowohl den baulichen als auch den anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutzes. Der vorbeugende Brandschutz findet über den abwehrenden Brandschutz den Bogen zu den betrieblichen Feuerwehren und folglich zu den Werk- und Betriebsfeuerwehren in Bayern.
Zusammensetzung von Vorstand und / oder Geschäftsführung bei juristischen Personen
Herr Richard Kern
Herr Karl Perr
Herr Alexander Kiesl
Herr Peter Eschenbacher
Herr Andreas Gottschalk
Mitgliederzahl bei Verbänden und Vereinen in Hundert Mitgliedern
500
Namen der Vertreterinnen und Vertreter bei Verbänden und Vereinen
Herr Peter Eschenbacher
Herr Richard Kern
Herr Alexander Kiesl
Herr Andreas Gottschalk
Herr Karl Perr
Angaben zu Auftraggebern, für die Interessenvertretung betrieben wird, wenn diese Fremdinteressen betrifft
-
Anzahl der Beschäftigten in Vollzeitäquivalenten und in Stufen von jeweils zehn Beschäftigten, die mit der Interessenvertretung unmittelbar beauftragt sind
0,1 - 10
In den letzten 5 Jahren waren als Mitglieder des Landtags tätig
-
In den letzten 5 Jahren waren als Mitglieder der Staatsregierung tätig
-
Jährliche finanzielle Aufwendungen mit Personalkosten im Bereich der Interessenvertretung in Stufen von jeweils 10 000 €
10001 - 20000
Empfangene Zuwendungen, Zuschüsse oder Spenden in Stufen von jeweils 10 000 €, sobald in einem Kalenderjahr jeweils ein Betrag von 20 000 € überschritten wird
- Name, Vorname und Anschrift einzelner Zuwendungs- oder Zuschussgeber oder Spender, sobald innerhalb eines Kalenderjahres jeweils ein Betrag von 20 000 € überschritten wird
- Jahresabschlüsse oder Rechenschaftsberichte von juristischen Personen, falls keine handelsrechtlichen Offenlegungspflichten bestehen
Protokoll der WFV Landestagung 2022 in Bobingen.pdf