Name, Vorname, Anschrift, Hauptsitz
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
Einsteinstraße 9
85716 Unterschleißheim
089 32109-0
info.bayern@johanniter.de
www.johanniter.de/bayern
Anschrift, Telefonnummer, E-Mail Adresse und Internetseite einer Geschäftsstelle am Sitz des Landtags
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Interessen- oder Vorhabenbereich und Beschreibung der Tätigkeit
Aufgabe der JUH gemäß ihrer Satzung ist der Dienst am Nächsten. Hierzu verfolgt die JUH insbesondere die nachfolgend genannten Zwecke: - die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr; - die Förderung des Katastrophen und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung; - die Förderung des Wohlfahrtswesens, - die Förderung der Jugend- und Altenhilfe; - die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege; - die Förderung der Erziehung, Volks-und Berufsbildung; - die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit; - die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke
Zusammensetzung von Vorstand und / oder Geschäftsführung bei juristischen Personen
Herr Andreas Hautmann
Herr Dr. Johannes von Erffa
Mitgliederzahl bei Verbänden und Vereinen in Hundert Mitgliedern
252200
Namen der Vertreterinnen und Vertreter bei Verbänden und Vereinen
Herr Andreas Hautmann
Angaben zu Auftraggebern, für die Interessenvertretung betrieben wird, wenn diese Fremdinteressen betrifft
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Anzahl der Beschäftigten in Vollzeitäquivalenten und in Stufen von jeweils zehn Beschäftigten, die mit der Interessenvertretung unmittelbar beauftragt sind
0,1 - 10
In den letzten 5 Jahren waren als Mitglieder des Landtags tätig
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In den letzten 5 Jahren waren als Mitglieder der Staatsregierung tätig
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Jährliche finanzielle Aufwendungen mit Personalkosten im Bereich der Interessenvertretung in Stufen von jeweils 10 000 €
70001 - 80000
Empfangene Zuwendungen, Zuschüsse oder Spenden in Stufen von jeweils 10 000 €, sobald in einem Kalenderjahr jeweils ein Betrag von 20 000 € überschritten wird
- Name, Vorname und Anschrift einzelner Zuwendungs- oder Zuschussgeber oder Spender, sobald innerhalb eines Kalenderjahres jeweils ein Betrag von 20 000 € überschritten wird
- Jahresabschlüsse oder Rechenschaftsberichte von juristischen Personen, falls keine handelsrechtlichen Offenlegungspflichten bestehen
P230053_Jahresbericht2022_LV_Bayern_230706.pdf