Name, Vorname, Anschrift, Hauptsitz
Bund Deutscher Landschaftsarchitekten, Landesverband Bayern e. V.
Oberer Graben 3A
85354 Freising
015203058811
bayern@bdla.de
https://www.bdla.de/de/landesverbaende/bayern
Anschrift, Telefonnummer, E-Mail Adresse und Internetseite einer Geschäftsstelle am Sitz des Landtags
-
Interessen- oder Vorhabenbereich und Beschreibung der Tätigkeit
Zweck des bdla: Der BDLA ist der freiwillige Zusammenschluss von Architektinnen und Architekten der Fachrichtung Garten- und/ oder Landschaftsarchitektur (nachfolgend »Landschaftsarchitekten« genannt) sowie von Personen, die eine Ausbildung in den Fachrichtungen der Landschaftsarchitektur/Landespflege an einer Universität oder Fachhochschule abgeschlossen haben, soweit sie in Deutschland tätig sind oder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, nach Maßgabe dieser Satzung und der dazu beschlossenen Mitgliederordnung. Die nachfolgenden personenbezogenen Benennungen beziehen sich auf Personen beiderlei Geschlechts. 2. Der BDLA vertritt die fachlichen und wirtschaftlichen Interessen seiner Mitglieder. 3. Der BDLA verfolgt keine religiösen, parteipolitischen oder eigenwirtschaftlichen Ziele. Aufgaben des bdla: 1. Der BDLA verfolgt insbesondere folgende Aufgaben: a) Wahrnehmung der berufsständischen Interessen der Landschaftsarchitekten gegenüber Öffentlichkeit, Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Kultur und anderen berufsständischen Organisationen; b) Vertretung der fachlichen Interessen der Landschaftsarchitekten; c) regelmäßige Information der Mitglieder über die wesentlichen und aktuellen berufsständischen Angelegenheiten; d) Beteiligung an der Berufsausbildung und Weiterbildung der Landschaftsarchitekten, Förderung von Wissenschaft und Technik; e) Vertretung des Berufsstandes der deutschen Landschaftsarchitekten in nationalen und internationalen Organisationen, insbesondere in der International Federation of Landscape Architects (IFLA) und International Federation of Landscape Architects Europe; f) Überprüfung der Einhaltung der Berufsgrundsätze durch seine Mitglieder; g) Übernahme und Vergabe von berufsstandsbezogenen Aufträgen, soweit diese nicht in den Tätigkeitsbereich des Landschaftsarchitekten fallen. 2. Die Organe des BDLA können die Wahrnehmung weiterer Aufgaben beschließen. 3. Der BDLA kann sich zur Erfüllung seiner Aufgaben auch an anderen Organisationen und Gesellschaften beteiligen.
Zusammensetzung von Vorstand und / oder Geschäftsführung bei juristischen Personen
Herr Dr. Johannes Gnädinger
Frau Prof. Dr. Swantje Duthweiler
Herr Oliver Engelmayer
Mitgliederzahl bei Verbänden und Vereinen in Hundert Mitgliedern
300
Namen der Vertreterinnen und Vertreter bei Verbänden und Vereinen
Herr Dr. Johannes Gnädinger
Angaben zu Auftraggebern, für die Interessenvertretung betrieben wird, wenn diese Fremdinteressen betrifft
Keine
Anzahl der Beschäftigten in Vollzeitäquivalenten und in Stufen von jeweils zehn Beschäftigten, die mit der Interessenvertretung unmittelbar beauftragt sind
-
In den letzten 5 Jahren waren als Mitglieder des Landtags tätig
-
In den letzten 5 Jahren waren als Mitglieder der Staatsregierung tätig
-
Jährliche finanzielle Aufwendungen mit Personalkosten im Bereich der Interessenvertretung in Stufen von jeweils 10 000 €
- Empfangene Zuwendungen, Zuschüsse oder Spenden in Stufen von jeweils 10 000 €, sobald in einem Kalenderjahr jeweils ein Betrag von 20 000 € überschritten wird
- Name, Vorname und Anschrift einzelner Zuwendungs- oder Zuschussgeber oder Spender, sobald innerhalb eines Kalenderjahres jeweils ein Betrag von 20 000 € überschritten wird
- Jahresabschlüsse oder Rechenschaftsberichte von juristischen Personen, falls keine handelsrechtlichen Offenlegungspflichten bestehen
-