Name, Vorname, Anschrift, Hauptsitz
VSPG - Verband der Sozialpädagoginnen / Sozialpädagogen Bayerischer Gesundheitsämter e. V.
Seehofstraße 38
97688 Bad Kissingen
rainer.mueller.vspg@gmx.de
https://vspg.de/
Anschrift, Telefonnummer, E-Mail Adresse und Internetseite einer Geschäftsstelle am Sitz des Landtags
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Interessen- oder Vorhabenbereich und Beschreibung der Tätigkeit
Der VSPG vertritt die Interessen der Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen an den Gesundheitsämtern in Bayern in berufs- und fachpolitischen Fragen, unter anderem bei: - Tarif- und Besoldungsfragen - in berufspolitischen Fragen - als anerkannter Fachverband gegenüber Ministerien und politischen Gremien - in der Öffentlichkeit zu fachpolitischen Frage - in der Weiterentwicklung des Berufsfeldes “Soziale Arbeit im öffentlichen Gesundheitsdienst” für Tarifbeschäftigte und Beamtinnen und Beamte - der VSPG ist ein Mitgliedsverband des Bayerischen Beamtenbundes e. V.
Zusammensetzung von Vorstand und / oder Geschäftsführung bei juristischen Personen
Herr Rainer Müller
Frau Claudia Seger
Herr Tobias Zitzelsberger
Frau Tanja Setzer
Mitgliederzahl bei Verbänden und Vereinen in Hundert Mitgliedern
200
Namen der Vertreterinnen und Vertreter bei Verbänden und Vereinen
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Angaben zu Auftraggebern, für die Interessenvertretung betrieben wird, wenn diese Fremdinteressen betrifft
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Anzahl der Beschäftigten in Vollzeitäquivalenten und in Stufen von jeweils zehn Beschäftigten, die mit der Interessenvertretung unmittelbar beauftragt sind
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In den letzten 5 Jahren waren als Mitglieder des Landtags tätig
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In den letzten 5 Jahren waren als Mitglieder der Staatsregierung tätig
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Jährliche finanzielle Aufwendungen mit Personalkosten im Bereich der Interessenvertretung in Stufen von jeweils 10 000 €
1 - 10000
Empfangene Zuwendungen, Zuschüsse oder Spenden in Stufen von jeweils 10 000 €, sobald in einem Kalenderjahr jeweils ein Betrag von 20 000 € überschritten wird
- Name, Vorname und Anschrift einzelner Zuwendungs- oder Zuschussgeber oder Spender, sobald innerhalb eines Kalenderjahres jeweils ein Betrag von 20 000 € überschritten wird
- Jahresabschlüsse oder Rechenschaftsberichte von juristischen Personen, falls keine handelsrechtlichen Offenlegungspflichten bestehen
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