Name, Vorname, Anschrift, Hauptsitz
Medizinischer Dienst Bayern K.d.ö.R.
Haidenauplatz 1
81667 München
089 - 159060 5555
vz-vorstand@md-bayern.de
https://www.md-bayern.de/
Anschrift, Telefonnummer, E-Mail Adresse und Internetseite einer Geschäftsstelle am Sitz des Landtags
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Interessen- oder Vorhabenbereich und Beschreibung der Tätigkeit
Der Medizinische Dienst Bayern ist der medizinische und pflegerische Beratungs- und Begutachtungsdienst. Er stellt sicher, dass die Leistungen der Kranken- und der Pflegeversicherung nach objektiven medizinischen Kriterien allen Versicherten zu gleichen Bedingungen zugutekommen. Meist im Auftrag der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, aber auch anderer Institutionen im Gesundheitswesen. Zudem führt der Medizinische Dienst Qualitäts- und Strukturprüfungen für Pflegeheime und Krankenhäuser durch. Seine Erfahrung und Wissen stellt der Medizinische Dienst auch der Gesundheitspolitik in Bund und Ländern zur Verfügung und gibt damit immer wieder Impulse für eine gute, wirksame und wirtschaftliche medizinische Versorgung und Pflege.
Zusammensetzung von Vorstand und / oder Geschäftsführung bei juristischen Personen
Frau Prof. Dr. Claudia Wöhler
Frau Dr. Christine Adolph
Mitgliederzahl bei Verbänden und Vereinen in Hundert Mitgliedern
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Namen der Vertreterinnen und Vertreter bei Verbänden und Vereinen
Frau Prof. Dr. Claudia Wöhler
Frau Dr. Christine Adolph
Angaben zu Auftraggebern, für die Interessenvertretung betrieben wird, wenn diese Fremdinteressen betrifft
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Anzahl der Beschäftigten in Vollzeitäquivalenten und in Stufen von jeweils zehn Beschäftigten, die mit der Interessenvertretung unmittelbar beauftragt sind
0,1 - 10
In den letzten 5 Jahren waren als Mitglieder des Landtags tätig
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In den letzten 5 Jahren waren als Mitglieder der Staatsregierung tätig
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Jährliche finanzielle Aufwendungen mit Personalkosten im Bereich der Interessenvertretung in Stufen von jeweils 10 000 €
1 - 10000
Empfangene Zuwendungen, Zuschüsse oder Spenden in Stufen von jeweils 10 000 €, sobald in einem Kalenderjahr jeweils ein Betrag von 20 000 € überschritten wird
- Name, Vorname und Anschrift einzelner Zuwendungs- oder Zuschussgeber oder Spender, sobald innerhalb eines Kalenderjahres jeweils ein Betrag von 20 000 € überschritten wird
- Jahresabschlüsse oder Rechenschaftsberichte von juristischen Personen, falls keine handelsrechtlichen Offenlegungspflichten bestehen
JB_2022_barrierefrei.pdf