Name, Vorname, Anschrift, Hauptsitz
Landesverband Bayerischer Wasserkraftwerke eG
Sandweg 1a
93161 Sinzing
09404 / 954188
info@lvbw-wasserkraft.de
https://www.lvbw-wasserkraft.de
Anschrift, Telefonnummer, E-Mail Adresse und Internetseite einer Geschäftsstelle am Sitz des Landtags
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Interessen- oder Vorhabenbereich und Beschreibung der Tätigkeit
Der Landesverband Bayerischer Wasserkraftwerke eG ist einer der beiden bayerischen Landesverbände der Wasserkraft Deutschlands. Unser besonderes Ziel ist die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft unserer Mitglieder im Rahmen unseres Berufsverbandes, welcher als Gegenstand die Vertretung der gemeinsamen Interessen und besonderen Belange der bayerischen Wasserkraftwerksbesitzer inne hat.
Zusammensetzung von Vorstand und / oder Geschäftsführung bei juristischen Personen
Herr Hans-Peter Lang
Herr Hilmar Oppel
Herr Franz Hirschmann
Herr Thomas Krug
Herr Otto Mitterfelner
Mitgliederzahl bei Verbänden und Vereinen in Hundert Mitgliedern
700
Namen der Vertreterinnen und Vertreter bei Verbänden und Vereinen
Herr Hans-Peter Lang
Herr Hilmar Oppel
Herr Franz Hirschmann
Herr Thomas Krug
Herr Otto Mitterfelner
Herr Klaus Schuster
Herr Heinrich Brandl
Herr Hubert Fröhler
Herr Josef Pauli
Herr Paul Pfeuffer
Herr Heinrich Promberger
Angaben zu Auftraggebern, für die Interessenvertretung betrieben wird, wenn diese Fremdinteressen betrifft
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Anzahl der Beschäftigten in Vollzeitäquivalenten und in Stufen von jeweils zehn Beschäftigten, die mit der Interessenvertretung unmittelbar beauftragt sind
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In den letzten 5 Jahren waren als Mitglieder des Landtags tätig
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In den letzten 5 Jahren waren als Mitglieder der Staatsregierung tätig
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Jährliche finanzielle Aufwendungen mit Personalkosten im Bereich der Interessenvertretung in Stufen von jeweils 10 000 €
- Empfangene Zuwendungen, Zuschüsse oder Spenden in Stufen von jeweils 10 000 €, sobald in einem Kalenderjahr jeweils ein Betrag von 20 000 € überschritten wird
- Name, Vorname und Anschrift einzelner Zuwendungs- oder Zuschussgeber oder Spender, sobald innerhalb eines Kalenderjahres jeweils ein Betrag von 20 000 € überschritten wird
- Jahresabschlüsse oder Rechenschaftsberichte von juristischen Personen, falls keine handelsrechtlichen Offenlegungspflichten bestehen
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