Name, Vorname, Anschrift, Hauptsitz
Landesdekanekonferenz Pflegewissenschaft Bayern (Vertretung der Hochschulen mit pflegewissenschaftlichen Studiengängen in Bayern)
Am Stadtpark 20
81243 München
015222693676
ldk-pflege-bayern@hm.edu
Anschrift, Telefonnummer, E-Mail Adresse und Internetseite einer Geschäftsstelle am Sitz des Landtags
-
Interessen- oder Vorhabenbereich und Beschreibung der Tätigkeit
Die Landes-Dekanekonferenz Pflegewissenschaft Bayern ist ein freiwilliger Zusam-menschluss der Dekan*innen der Fachbereiche/Fakultäten Pflege, Pflege und Ge-sundheit, sowie der Studiengangsleiter*innen bzw. Beauftragten pflegewissenschaftli-cher Studiengänge in anderen Fachbereichen bzw. einschlägiger Institute und Schwerpunkte an Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Fachhochschulen, Universitäten und Gesamthochschulen. Dies umfasst im Besonderen Bachelor-/ Mas-terstudiengänge in den Fachgebieten: Pflege, Pflegewissenschaft, Pflegepädagogik und Pflegemanagement. Die Landes-Dekanekonferenz Pflegewissenschaft Bayern versteht sich als Regionalorganisation (für das Bundesland Bayern) der Bundes-Dekanekonferenz-Pflegewissenschaft.
Zusammensetzung von Vorstand und / oder Geschäftsführung bei juristischen Personen
-
Mitgliederzahl bei Verbänden und Vereinen in Hundert Mitgliedern
-
Namen der Vertreterinnen und Vertreter bei Verbänden und Vereinen
-
Angaben zu Auftraggebern, für die Interessenvertretung betrieben wird, wenn diese Fremdinteressen betrifft
keine
Anzahl der Beschäftigten in Vollzeitäquivalenten und in Stufen von jeweils zehn Beschäftigten, die mit der Interessenvertretung unmittelbar beauftragt sind
-
In den letzten 5 Jahren waren als Mitglieder des Landtags tätig
-
In den letzten 5 Jahren waren als Mitglieder der Staatsregierung tätig
-
Jährliche finanzielle Aufwendungen mit Personalkosten im Bereich der Interessenvertretung in Stufen von jeweils 10 000 €
- Empfangene Zuwendungen, Zuschüsse oder Spenden in Stufen von jeweils 10 000 €, sobald in einem Kalenderjahr jeweils ein Betrag von 20 000 € überschritten wird
- Name, Vorname und Anschrift einzelner Zuwendungs- oder Zuschussgeber oder Spender, sobald innerhalb eines Kalenderjahres jeweils ein Betrag von 20 000 € überschritten wird
- Jahresabschlüsse oder Rechenschaftsberichte von juristischen Personen, falls keine handelsrechtlichen Offenlegungspflichten bestehen
-