Name, Vorname, Anschrift, Hauptsitz
Bayerischer Tourismusverband e.V.
c/o Tourismus Oberbayern München e.V., Prinzregentenstr. 98
81675 München
+49 (0) 89 63 89 58 79 0
christine.haesch@oberbayern.de
www.bayerischer-tourismusverband.de
Anschrift, Telefonnummer, E-Mail Adresse und Internetseite einer Geschäftsstelle am Sitz des Landtags
-
Interessen- oder Vorhabenbereich und Beschreibung der Tätigkeit
Der Bayerische Tourismusverband e.V. versteht sich als Dachverband der regionalen Tourismusverbände, sowie Organisationen und Interessensgemeinschaften, die touristische Aufgaben mit wahrnehmen oder sie beeinflussen und in Bayern tätig sind. Er fördert die Zusammenarbeit in allen Tourismusangelegenheiten. Dazu gehört die unmittelbare und mittelbare Förderung aller Maßnahmen, die der Pflege und Entwicklung des Tourismus in Bayern dienen sowie die politische Interessensvertretung bayerischer Tourismusbelange.
Zusammensetzung von Vorstand und / oder Geschäftsführung bei juristischen Personen
Herr Klaus Stöttner *
Herr Peter Berek
* in den letzten 5 Jahren als Mitglied des Landtags tätig
** in den letzten 5 Jahren als Mitglied der Staatsregierung tätig
Mitgliederzahl bei Verbänden und Vereinen in Hundert Mitgliedern
100
Namen der Vertreterinnen und Vertreter bei Verbänden und Vereinen
Herr Klaus Stöttner *
Herr Peter Berek
* in den letzten 5 Jahren als Mitglied des Landtags tätig
** in den letzten 5 Jahren als Mitglied der Staatsregierung tätig
Angaben zu Auftraggebern, für die Interessenvertretung betrieben wird, wenn diese Fremdinteressen betrifft
-
Anzahl der Beschäftigten in Vollzeitäquivalenten und in Stufen von jeweils zehn Beschäftigten, die mit der Interessenvertretung unmittelbar beauftragt sind
0,1 - 10
In den letzten 5 Jahren waren als Mitglieder des Landtags tätig
-
In den letzten 5 Jahren waren als Mitglieder der Staatsregierung tätig
-
Jährliche finanzielle Aufwendungen mit Personalkosten im Bereich der Interessenvertretung in Stufen von jeweils 10 000 €
1 - 10000
Empfangene Zuwendungen, Zuschüsse oder Spenden in Stufen von jeweils 10 000 €, sobald in einem Kalenderjahr jeweils ein Betrag von 20 000 € überschritten wird
- Name, Vorname und Anschrift einzelner Zuwendungs- oder Zuschussgeber oder Spender, sobald innerhalb eines Kalenderjahres jeweils ein Betrag von 20 000 € überschritten wird
- Jahresabschlüsse oder Rechenschaftsberichte von juristischen Personen, falls keine handelsrechtlichen Offenlegungspflichten bestehen
-