Name, Vorname, Anschrift, Hauptsitz
Deutsche Polizeigewerkschaft im DBB (DPolG), Landesverband Bayern e.V.
Orleansstraße 4
81669 München
08955279490
info@dpolg-bayern.de
www.dpolg-bayern.de
Anschrift, Telefonnummer, E-Mail Adresse und Internetseite einer Geschäftsstelle am Sitz des Landtags
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Interessen- oder Vorhabenbereich und Beschreibung der Tätigkeit
Die DPolG ist die Polizeigewerkschaft im dbb und BBB. Sie tritt als Interessenvertretung vor allem für die beruflichen Belange der Polizeibeschäftigten ein, um die Attraktivität des Polizeiberufs durch gute Arbeitsbedingungen, eine einsatzgerechte Ausstattung und eine angemessene Bezahlung zu erhalten. Außerdem bietet die DPolG ihren Mitgliedern durch Rechts- und Versicherungsschutz eine Absicherung gegen die Risiken des Polizeiberufs. Mitglieder sind im Polizeivollzugsdienst oder in der Polizeiverwaltung tätige Beamtinnen und Beamte sowie auch Polizeiangestellte. Hinzu kommen Beschäftigte in den bayerischen Sicherheitsbehörden Landesamt für Verfassungsschutz und Landesamt für Asyl und Rückführung.
Zusammensetzung von Vorstand und / oder Geschäftsführung bei juristischen Personen
Herr Jürgen Köhnlein
Herr Thorsten Grimm
Herr Stefan Kemptner
Herr Thomas Lintl
Herr Reinhold Merl
Mitgliederzahl bei Verbänden und Vereinen in Hundert Mitgliedern
23500
Namen der Vertreterinnen und Vertreter bei Verbänden und Vereinen
Herr Jürgen Köhnlein
Herr Thorsten Grimm
Herr Stefan Kemptner
Herr Thomas Lintl
Herr Reinhold Merl
Angaben zu Auftraggebern, für die Interessenvertretung betrieben wird, wenn diese Fremdinteressen betrifft
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Anzahl der Beschäftigten in Vollzeitäquivalenten und in Stufen von jeweils zehn Beschäftigten, die mit der Interessenvertretung unmittelbar beauftragt sind
0,1 - 10
In den letzten 5 Jahren waren als Mitglieder des Landtags tätig
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In den letzten 5 Jahren waren als Mitglieder der Staatsregierung tätig
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Jährliche finanzielle Aufwendungen mit Personalkosten im Bereich der Interessenvertretung in Stufen von jeweils 10 000 €
10001 - 20000
Empfangene Zuwendungen, Zuschüsse oder Spenden in Stufen von jeweils 10 000 €, sobald in einem Kalenderjahr jeweils ein Betrag von 20 000 € überschritten wird
- Name, Vorname und Anschrift einzelner Zuwendungs- oder Zuschussgeber oder Spender, sobald innerhalb eines Kalenderjahres jeweils ein Betrag von 20 000 € überschritten wird
- Jahresabschlüsse oder Rechenschaftsberichte von juristischen Personen, falls keine handelsrechtlichen Offenlegungspflichten bestehen
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