Name, Vorname, Anschrift, Hauptsitz
Verband Bayerischer Lokalrundfunk (VBL) e.V.
Kreuzbreite 27
94315 Straubing
0171-991 62 29
vbl@v-b-l.de
www.v-b-l.de
Anschrift, Telefonnummer, E-Mail Adresse und Internetseite einer Geschäftsstelle am Sitz des Landtags
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Interessen- oder Vorhabenbereich und Beschreibung der Tätigkeit
Der Verband Bayerischer Lokalrundfunk (VBL), die älteste und mitgliederstärkste Interessensvertretung lokaler und regionaler Rundfunkanbieter in Bayern, nimmt für seine Mitglieder folgende Aufgaben wahr: - Förderung der Idee des privaten Rundfunks in Bayern - Bündelung der Interessen der Mitglieder zur Stärkung des lokalen Rundfunks in Bayern - Beratung in den Bereichen Medienpolitik, Sozialpolitik, Technik und Wirtschaft - Verhandlungen mit den Urheberrechtsgesellschaften (GEMA, GVL) - Öffentlichkeitsarbeit im Interesse der Mitglieder und des Verbandes - Vertretung der Interessen des Verbandes nach außen auf Landes-, Bundes- und auf internationaler Ebene - Mitorganisation der jährlichen BLM-Lokalrundfunktage in Nürnberg. Stellungnahmen bei der Neufassung von Gesetzestexten und zu Satzungsentwürfen der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM)
Zusammensetzung von Vorstand und / oder Geschäftsführung bei juristischen Personen
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Mitgliederzahl bei Verbänden und Vereinen in Hundert Mitgliedern
100
Namen der Vertreterinnen und Vertreter bei Verbänden und Vereinen
Herr Willi Schreiner
Herr Torsten Mieke
Herr Martin Schelauske
Angaben zu Auftraggebern, für die Interessenvertretung betrieben wird, wenn diese Fremdinteressen betrifft
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Anzahl der Beschäftigten in Vollzeitäquivalenten und in Stufen von jeweils zehn Beschäftigten, die mit der Interessenvertretung unmittelbar beauftragt sind
0,1 - 10
In den letzten 5 Jahren waren als Mitglieder des Landtags tätig
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In den letzten 5 Jahren waren als Mitglieder der Staatsregierung tätig
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Jährliche finanzielle Aufwendungen mit Personalkosten im Bereich der Interessenvertretung in Stufen von jeweils 10 000 €
40001 - 50000
Empfangene Zuwendungen, Zuschüsse oder Spenden in Stufen von jeweils 10 000 €, sobald in einem Kalenderjahr jeweils ein Betrag von 20 000 € überschritten wird
- Name, Vorname und Anschrift einzelner Zuwendungs- oder Zuschussgeber oder Spender, sobald innerhalb eines Kalenderjahres jeweils ein Betrag von 20 000 € überschritten wird
- Jahresabschlüsse oder Rechenschaftsberichte von juristischen Personen, falls keine handelsrechtlichen Offenlegungspflichten bestehen
vbl_bilanz_2020.pdf