Name, Vorname, Anschrift, Hauptsitz
Verband Bayerischer Zeitungsverleger e.V. (VBZV)
Friedrichstr. 22
80801 München
0894555580
vbzv@vbzv.de
https://www.vbzv.de/
Anschrift, Telefonnummer, E-Mail Adresse und Internetseite einer Geschäftsstelle am Sitz des Landtags
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Interessen- oder Vorhabenbereich und Beschreibung der Tätigkeit
Der Verband bezweckt nach seiner Satzung die Wahrung und Vertretung der gemeinsamen ideellen und wirtschaftlichen Interessen seiner Mitglieder. Zu den Zwecken des Verbandes gehören insbesondere auch die Wahrung der Unabhängigkeit der demokratischen Presse sowie die Vertretung der Interessen der Zeitungsverlage gegenüber den Organen des Staates, Behörden und Organisationen besonders auf dem Ge- biet des Presserechts, der Publizistik, des Werbewesens, der elektronischen Medien und der Besteuerung, der Papierversorgung und sonstiger allgemeiner wirtschaftlicher Belange.
Zusammensetzung von Vorstand und / oder Geschäftsführung bei juristischen Personen
Herr Dr. Markus Rick
Mitgliederzahl bei Verbänden und Vereinen in Hundert Mitgliedern
100
Namen der Vertreterinnen und Vertreter bei Verbänden und Vereinen
Herr Andreas Scherer
Herr Dr. Laurent Fischer
Angaben zu Auftraggebern, für die Interessenvertretung betrieben wird, wenn diese Fremdinteressen betrifft
Verbandsmitglieder
Anzahl der Beschäftigten in Vollzeitäquivalenten und in Stufen von jeweils zehn Beschäftigten, die mit der Interessenvertretung unmittelbar beauftragt sind
0,1 - 10
In den letzten 5 Jahren waren als Mitglieder des Landtags tätig
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In den letzten 5 Jahren waren als Mitglieder der Staatsregierung tätig
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Jährliche finanzielle Aufwendungen mit Personalkosten im Bereich der Interessenvertretung in Stufen von jeweils 10 000 €
40001 - 50000
Empfangene Zuwendungen, Zuschüsse oder Spenden in Stufen von jeweils 10 000 €, sobald in einem Kalenderjahr jeweils ein Betrag von 20 000 € überschritten wird
- Name, Vorname und Anschrift einzelner Zuwendungs- oder Zuschussgeber oder Spender, sobald innerhalb eines Kalenderjahres jeweils ein Betrag von 20 000 € überschritten wird
- Jahresabschlüsse oder Rechenschaftsberichte von juristischen Personen, falls keine handelsrechtlichen Offenlegungspflichten bestehen
Jahresabschluss 2022.pdf