Name, Vorname, Anschrift, Hauptsitz
Landwärme GmbH
Ungererstr. 40
80802 München
+4989248820010
netzwerk@landwaerme.de
https://www.landwaerme.de/
Anschrift, Telefonnummer, E-Mail Adresse und Internetseite einer Geschäftsstelle am Sitz des Landtags
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Interessen- oder Vorhabenbereich und Beschreibung der Tätigkeit
Landwärme ist einer der führenden Biomethanhandelsunternehmen Deutschlands und Europas. Wir sind ein unabhängiges und inhabergeführtes Unternehmen mit Standorten in München, Berlin, Dortmund und Budapest. Seit unserer Gründung 2007 haben wir als Pioniere die Biomethanbranche aktiv mitgestaltet und haben diesen Pioniergeist beibehalten. Täglich setzen wir uns mit Leidenschaft für die Energiewende ein. Wir beliefern Hunderte Energieversorgungsunternehmen und Stadtwerke mit dem grünen Gas Biomethan für den Strom-, Wärme- und Verkehrssektor. So heizt es als Ökogas das Wohnzimmer, beleuchtet als Ökostrom die Glühbirne oder treibt als Kraftstoff das CNG- oder LNG-Fahrzeug an. Zudem stehen wir unserer Kundschaft entlang der gesamten Wertschöpfungskette beratend zur Seite.
Zusammensetzung von Vorstand und / oder Geschäftsführung bei juristischen Personen
Herr Zoltan Elek
Mitgliederzahl bei Verbänden und Vereinen in Hundert Mitgliedern
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Namen der Vertreterinnen und Vertreter bei Verbänden und Vereinen
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Angaben zu Auftraggebern, für die Interessenvertretung betrieben wird, wenn diese Fremdinteressen betrifft
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Anzahl der Beschäftigten in Vollzeitäquivalenten und in Stufen von jeweils zehn Beschäftigten, die mit der Interessenvertretung unmittelbar beauftragt sind
0,1 - 10
In den letzten 5 Jahren waren als Mitglieder des Landtags tätig
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In den letzten 5 Jahren waren als Mitglieder der Staatsregierung tätig
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Jährliche finanzielle Aufwendungen mit Personalkosten im Bereich der Interessenvertretung in Stufen von jeweils 10 000 €
10001 - 20000
Empfangene Zuwendungen, Zuschüsse oder Spenden in Stufen von jeweils 10 000 €, sobald in einem Kalenderjahr jeweils ein Betrag von 20 000 € überschritten wird
- Name, Vorname und Anschrift einzelner Zuwendungs- oder Zuschussgeber oder Spender, sobald innerhalb eines Kalenderjahres jeweils ein Betrag von 20 000 € überschritten wird
- Jahresabschlüsse oder Rechenschaftsberichte von juristischen Personen, falls keine handelsrechtlichen Offenlegungspflichten bestehen
Landwaerme-Jahresabschluss-2022.pdf