Doppelhaushalt 2017/2018 des Freistaats Bayern
Das vornehmste Gesetzgebungsrecht des Parlaments: der Staatshaushalt
Eine herausgehobene Stellung unter den Gesetzen, über die der Bayerische Landtag zu beraten und zu entscheiden hat, nimmt das Haushaltsgesetz ein. Es schafft die finanzielle Grundlage für das Wirken der Staatsregierung und der Verwaltung für die Dauer von zwei Jahren (Doppelhaushalt). Einen Volksentscheid über den Staatshaushalt schließt die Bayerische Verfassung aus. Auch dies zeigt die besondere Bedeutung des Budgetrechts für das bayerische Parlament.
Im Jahr 2006 hat der Freistaat Bayern erstmals den Staatshaushalt ohne Neuverschuldung aufgestellt und war damit Vorreiter in Deutschland. Mit dem Doppelhaushalt 2017/2018 wurde nunmehr zum zwölften und dreizehnten Mal in Folge der allgemeine Staatshaushalt ohne neue Schulden beschlossen.
Doch es werden nicht nur keine neuen Schulden mehr aufgenommen, sondern die Staatsverschuldung wird auch konsequent abgebaut. Seit dem Jahr 2012 konnten bereits 3,6 Milliarden Euro getilgt werden. Im Doppelhaushalt 2017/2018 sind weitere Schuldentilgungen in Höhe von insgesamt einer Milliarde vorgesehen.
Der Doppelhaushalt 2017/2018 hat ein Haushaltsvolumen von insgesamt rund 117 Milliarden Euro. Etwa ein Drittel der Gesamtausgaben entfallen dabei auf den Bildungsbereich, insbesondere Schulen und Hochschulen. Weitere Ausgabenschwerpunkte sind die innere Sicherheit, die Leistungen an die bayerischen Kommunen im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs sowie die Leistungen für Familien. Die Investitionsausgaben für die staatlichen Eigeninvestitionen sowie die Investitionsförderung betragen zusammen rund 13,7 Milliarden Euro.
Hier können Sie die Einzelpläne für den Doppelhaushalts 2017/2018 des Freistaates Bayern abrufen (die Dateien liegen im PDF-Format vor und werden vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat zur Verfügung gestellt).
Nachtragshaushaltsplan 2018
Nachtragshaushaltsplan 2018(Dokument vorlesen)
2. Nachtragshaushalt 2018
Doppelhaushalt 2017/2018 - Haushaltsgesetz und der Einzelpläne
- Haushaltsgesetz mit Begründung(Dokument vorlesen)
- Einzelplan 01 - Landtag(Dokument vorlesen)
- Einzelplan 02 - Ministerpräsident und Staatskanzlei(Dokument vorlesen)
- Einzelplan 03A - Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr - Allgemeine Innere Verwaltung(Dokument vorlesen)
- Einzelplan 03B - Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr - Staatsbauverwaltung(Dokument vorlesen)
- Einzelplan 04 - Staatsministerium der Justiz
(Dokument vorlesen) - Einzelplan 05 - Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst - Bildung und Kultus -
(Dokument vorlesen) - Einzelplan 06 - Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat
(Dokument vorlesen) - Einzelplan 07 - Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie(Dokument vorlesen)
- Einzelplan 08 - Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten(Dokument vorlesen)
- Einzelplan 10 - Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration
(Dokument vorlesen) - Einzelplan 11 - Bayerischer Oberster Rechnungshof(Dokument vorlesen)
- Einzelplan 12 - Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz(Dokument vorlesen)
- Einzelplan 13 - Allgemeine Finanzverwaltung(Dokument vorlesen)
- Einzelplan 14 - Staatsministerium für Gesundheit und Pflege(Dokument vorlesen)
- Einzelplan 15 - Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst - Wissenschaft und Kunst(Dokument vorlesen)