Doppelhaushalt 2017/2018 des Freistaats Bayern

Das vornehmste Gesetzgebungsrecht des Parlaments: der Staatshaushalt

Eine herausgehobene Stellung unter den Gesetzen, über die der Bayerische Landtag zu beraten und zu entscheiden hat, nimmt das Haushaltsgesetz ein. Es schafft die finanzielle Grundlage für das Wirken der Staatsregierung und der Verwaltung für die Dauer von zwei Jahren (Doppelhaushalt). Einen Volksentscheid über den Staatshaushalt schließt die Bayerische Verfassung aus. Auch dies zeigt die besondere Bedeutung des Budgetrechts für das bayerische Parlament.

Im Jahr 2006 hat der Freistaat Bayern erstmals den Staatshaushalt ohne Neuverschuldung aufgestellt und war damit Vorreiter in Deutschland. Mit dem Doppelhaushalt 2017/2018 wurde nunmehr zum zwölften und dreizehnten Mal in Folge der allgemeine Staatshaushalt ohne neue Schulden beschlossen.

Doch es werden nicht nur keine neuen Schulden mehr aufgenommen, sondern die Staatsverschuldung wird auch konsequent abgebaut. Seit dem Jahr 2012 konnten bereits 3,6 Milliarden Euro getilgt werden. Im Doppelhaushalt 2017/2018 sind weitere Schuldentilgungen in Höhe von insgesamt einer Milliarde vorgesehen.

Der Doppelhaushalt 2017/2018 hat ein Haushaltsvolumen von insgesamt rund 117 Milliarden Euro. Etwa ein Drittel der Gesamtausgaben entfallen dabei auf den Bildungsbereich, insbesondere Schulen und Hochschulen. Weitere Ausgabenschwerpunkte sind die innere Sicherheit, die Leistungen an die bayerischen Kommunen im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs sowie die Leistungen für Familien. Die Investitionsausgaben für die staatlichen Eigeninvestitionen sowie die Investitionsförderung betragen zusammen rund 13,7 Milliarden Euro.

Hier können Sie die Einzelpläne für den Doppelhaushalts 2017/2018 des Freistaates Bayern abrufen (die Dateien liegen im PDF-Format vor und werden vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat zur Verfügung gestellt).

Nachtragshaushaltsplan 2018

Nachtragshaushaltsplan 2018(Dokument vorlesen)

2. Nachtragshaushalt 2018

(Dokument vorlesen)

Doppelhaushalt 2017/2018 - Haushaltsgesetz und der Einzelpläne

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