29.03.2012 - Inklusion an Schulen – Kinderkommission plädiert für generelle Regelung der Kosten von Inklusionsleistungen

Im Fall der beiden gehörlosen Mädchen Vanessa und Melissa aus Schwaben haben die Mitglieder der Kinderkommission des Bayerischen Landtags mehrfach an die zuständigen Behörden – das Kultusministerium, das Sozialministerium und den Bezirk Schwaben – appelliert, dass den Mädchen weiterhin der Besuch an der Regelschule durch die Übernahme der Kosten der Gebärdendolmetscher ermöglicht wird.

Anfang März haben sich die betroffenen Ressortministerien dahingehend geeinigt, dass sie ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bis zu einer endgültigen Entscheidung in dem anhängigen Gerichtsverfahren gemeinsam in Vorleistung für die Kosten für die Gebärdendolmetscher treten. Nachdem der Bezirk Schwaben nach wie vor an seiner Ablehnung der Kostenbeteiligung bzw. -übernahme festhält, haben die beiden Ministerien die Gelder im Rahmen eines wissenschaftlichen Projekts freigegeben.

Die Mitglieder der Kinderkommission des Bayerischen Landtags begrüßen diese bürgernahe Lösung. Sie plädieren aber gleichzeitig an die Staatsregierung, in Zusammenarbeit mit den Bezirken eine dauerhafte und rechtssichere Lösung zu finden, wie künftig mit den Inklusionsleistungen beim Schulbesuch von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf an der Regelschule umgegangen wird.

Die Mitglieder der Kinderkommission des Bayerischen Landtags
Claudia Stamm, MdL
Brigitte Meyer, MdL
Petra Dettenhöfer, MdL
Dr. Simone Strohmayr, MdL
Eva Gottstein, MdL

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