1819 bis 2019 – 200 Jahre Bayerisches Parlament

Februar 2019

Der Bayerische Landtag zählt zu den ältesten Parlamenten in Europa. Seine Wurzeln reichen weit ins Mittelalter zurück (mehr...) und bereits seit zwei Jahrhunderten können die Bayern ihre Abgeordneten auch wählen. Vor 200 Jahren – es war der 4. Februar 1819 – kamen die Abgeordneten des ersten bayerischen Parlaments in München zusammen.

Die Verfassung vom 26. Mai 1818 hatte erstmals eine Volksvertretung mit gewählten Abgeordneten ermöglicht. Auch wenn damals von freien und gleichen Wahlen noch keine Rede sein konnte, war es doch ein wichtiger Schritt hin zu mehr Mitbestimmung durch das Volk. Zwar durften nur Männer mit einem hohen Steueraufkommen wählen und gewählt werden, aber immerhin konnten nun Abgeordnete aus ganz Bayern nach München entsandt werden, um über Gesetze und Steuern zu beschließen.

Im November und Dezember 1818 fanden die ersten Wahlen statt. Die Parlamentarier trafen sich dann am 1. Februar 1819 in München zur konstituierenden Sitzung der „Kammer der Abgeordneten” und am 4. Februar eröffnete König Max I. Joseph feierlich und mit großem Zeremoniell die erste Ständeversammlung, also den neuen Landtag. / Markus Nadler

 

4. Februar 1819: Eröffnung der ersten Ständeversammlung des Königreichs Bayern

– Von Wolfgang Reinicke –

Der König kommt! Rasch nehmen die Soldaten Aufstellung und bilden ein Spalier. In einem achtspännigen Galawagen und mit großem Gefolge fährt Max I. Joseph am Landtagsgebäude in der Prannerstraße vor. Abordnungen der Ständeversammlung nehmen ihn in Empfang. Sobald der König den Saal betritt, erheben sich alle Anwesenden von den Plätzen.

Das Protokoll ist wichtig: Indem der König im Landtag erscheint und ihn nicht in die Residenz einbestellt, erweist er ihm Ehre. Max I. Joseph nimmt auf einem Thron Platz. Nach der Verlesung seiner Eröffnungsrede schwören alle Mitglieder der Ständeversammlung auf die Verfassung, die der König ein Jahr zuvor erlassen hat.

Anders als der Bayerische Landtag heute besteht die Ständeversammlung aus zwei Kammern. Vorbild ist das englische Parlament. Die Mitglieder der Kammer der Abgeordneten sind gewählt, die der Kammer der Reichsräte erhalten Sitz und Stimme durch adeliges Geburtsrecht, ein hohes Amt oder durch besondere Verdienste um König und Staat.

Die Verfassung von 1818 räumt dem Parlament – vorausgesetzt beide Kammern können sich auf eine Position einigen – bedeutende Rechte ein: Gegen das Parlament können keine neuen Steuern erlassen werden und ohne seine Zustimmung kommt kein Gesetz zustande. Umgekehrt muss aber auch der König zustimmen, bevor ein Gesetz in Kraft tritt.

Die Verfassungsorgane müssen den Umgang miteinander erst lernen. Die Abgeordneten fühlen sich gekränkt, weil sie der König lediglich als „Gehilfen der Regierung“ betrachtet und weil sich die Kammer der Reichsräte ganz dem Schutz der Krone verschreibt. Den Reichsräten missfällt, dass der König den Präsidenten ihrer Kammer ernennt, während die Abgeordneten selbst wählen dürfen.

Die Regierung ist in Aufregung. Sie fürchtet unerwünschte Mitsprache und Kritik. Sie tut alles, um die Kammer der Abgeordneten unter Kontrolle zu halten. Um die Bildung von Gruppen oder Fraktionen zu verhindern, werden den Abgeordneten die Sitzplätze zugelost. Über das Mittel der Geschäftsordnung achtet die Regierung darauf, dass unliebsame Forderungen wie die nach Pressefreiheit möglichst erst gar nicht behandelt werden.

Als bekannt wird, dass der Staat nahezu bankrott ist, ist die Öffentlichkeit schockiert. Die Abgeordneten verlangen Sparsamkeit. Um den Haushalt für das Militär wird besonders heftig gerungen. Die Regierung empört die „Widerspenstigkeit“ der Abgeordneten. Sie reagiert dünnhäutig auf die Kritik des radikalliberalen Würzburger Jura-Professors Wilhelm Joseph Behr und des Bamberger Bürgermeisters Franz Ludwig von Hornthal. Der Etat wird – wenn auch nur geringfügig – gekürzt. In der Regierung rumort es: Sollte die Verfassung nicht doch besser wieder aufgehoben werden? Der König selbst muss die Wogen glätten. Er ist bereit, gegebenenfalls fehlende Summen „aus dem eigenen Militärfonds“ zu bestreiten.

Als die erste Sitzungsperiode am 25. Juli 1819 endet, sind alle Beteiligten eher unzufrieden. Zwar lobt der König beide Kammern für die beschlossenen Gesetze, wie etwa das Zollgesetz oder die neue Gerichtsordnung. Er verwahrt sich jedoch gegen jegliche Versuche, die Kompetenzen der Kammer der Abgeordneten zu erweitern. Die Regierung fühlt sich in ihrer Skepsis gegenüber der parlamentarischen Mitbestimmung bestätigt. Und auch die Öffentlichkeit ist enttäuscht, weil die Steuern nicht gesenkt werden. Doch immerhin: Ein Anfang ist gemacht – und die Tradition des Parlamentarismus lebt bis heute!

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