Grußwort anlässlich einer Tagung zum Thema „Der Konflikt mit dem Schwangerschaftskonflikt“ 5. Mai 2023 in der Hanns-Seidel-Stiftung

Es gilt das gesprochene Wort.

Kolleginnen und Kollegen im Vorstand von DONUM VITAE,

Bevollmächtigte,

Beiratsmitglieder

Julia Seeberg,

Mitarbeiterinnen der Beratungsstellen,

das Leben ist ein Wunder,
ein unendlich kostbares Geschenk.

Für mich erwächst aus dieser Gabe eine Aufgabe:

das Leben zu schützen – auch das ungeborene.

Deshalb ist es mir eine Ehre und ein echtes Herzensanliegen, als Vorsitzende von DONUM VITAE in Bayern e.V. für den Schutz des Lebens einzutreten!

 

Wir alle wissen:

Ausgangspunkt für die Gründung von DONUM VITAE war der Ausstieg der Amtskirche aus der Schwangerschaftskonfliktberatung.

Es zeichnete und zeichnet die Haltung von DONUM VITAE aus, dass Sie damals gesagt haben:

„Wir lassen Familien und insbesondere Frauen in schwierigen Lebenslagen nicht allein.

Und wir glauben fest an den Sinn unserer Aufgabe, nämlich: ungeborenes Leben zu schützen und
Perspektiven aufzuzeigen für ein Leben mit Kindern.“

Ich danke Ihnen allen bei DONUM VITAE,
dass Sie Familien und insbesondere Frauen
in schwierigen Lebenslagen nicht allein lassen –
weder gestern, noch heute oder morgen!

 

Eine Schwangerschaft ist ein außerordentliches Ereignis im Leben einer Frau.

Neues Leben entsteht – für die meisten Schwangeren ist es das größte Glück!

Eine ungewollte Schwangerschaft stürzt die Betroffenen dagegen in eine tiefe Krise.

Sie fühlen sich verloren in einem Dickicht aus Ängsten und Sorgen.

DONUM VITAE bietet Frauen im Schwangerschaftskonflikt handfeste Hilfestellung durch einfühlsame und fachkundige Beratung.

Oft lassen sich so Perspektiven aufzeigen für ein Leben mit Kind.

Es ist meine feste Überzeugung:

Beratung, das Nachdenken, Abwägen und Entscheiden in fachkundiger Begleitung, stärkt die betroffenen Frauen und ist damit der beste Schutz für das Leben des ungeborenen Kindes!

 

Wir können zwar nicht ausschließen, dass Frauen sich auch nach der Beratung noch zur Abtreibung entscheiden.

Aber ohne die Beratung bei DONUM VITAE wären tausende von Kindern nicht zur Welt gekommen.

Jedes einzelne Kind sagt uns:
DONUM VITAE erfüllt eine wichtige Aufgabe.

Jedes einzelne Kind sagt uns: Wir tun gut daran,
an der Beratungspflicht weiterhin festzuhalten!

 

Für mich steht fest:

Unser Umgang mit dem Schwangerschaftskonflikt muss geprägt sein vom Respekt vor dem Leben von Anfang an.

Die Würde des Menschen ist unantastbar!

 

Und wir dürfen es uns auch nicht leisten,
moralische Überzeugungen aufzugeben oder sie
zur Privatangelegenheit erklären zu lassen.

Nach meinem Eindruck passiert aber genau das gerade.

  • Das zeigen Argumente à la „Mein Körper, meine Entscheidung“, die in der Debatte über Fragen des Lebensschutzes gern angebracht werden.
  • Das zeigt die Aufhebung des Paragrafen 219a Strafgesetzbuch im letzten Jahr.
  • Und das zeigen jetzt die Überlegungen der Ampel,
    den Paragrafen 218 und
    damit den Schwangerschaftsabbruch
    aus dem Strafgesetzbuch zu streichen.

 

Die Ampel wolle „Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuchs“ prüfen, heißt es im Koalitionsvertrag.

Für diese Prüfung wurde Ende März eine Kommission eingesetzt, die ein Jahr lang arbeiten wird.

Ich warne ausdrücklich:

Die Abschaffung von Paragraf 218 ist zu kurz gedacht.

Sie würde den fein austarierten Ausgleich zwischen den Rechten der schwangeren Frau und denen des Kindes gefährlich ins Wanken bringen!

 

Uns bei DONUM VITAE zeichnet eine doppelte Anwaltschaft aus:
für das Selbstbestimmungsrecht der Frau und
für das Lebensrecht des ungeborenen Kindes.

Für Ihre Arbeit, meine lieben Beraterinnen und Berater, erfahren wir Bestätigung.

Vor allem von den Menschen, denen Sie helfen.

Und angesichts der zum Teil doch sehr emotionalen Debatte wiederhole ich das gerne nochmal.

Denn genau das tun Sie: Sie helfen!

 

Das sollte allen in der Diskussion um den Schwangerschaftskonflikt klar sein.

Deshalb haben wir eine anonyme Umfrage gestartet:

Wir befragen unsere Klientinnen,

  • ob sie die Beratung als hilfreich erlebt haben
  • und ob sie auch zur Beratung gekommen wären, wenn es keine Pflichtberatung wäre.

 

Wenn ich es recht sehe,
sind manche deshalb gegen die Beratungspflicht,
weil sie Beratung als Bürde missverstehen.

Als etwas, was die
Autonomie, Selbstbestimmung und Entscheidungsfreiheit der Frau einschränkt.

Das Gegenteil ist der Fall:

  • Die verpflichtende Beratung verhindert,
    dass der Frau das Selbstbestimmungsrecht von anderen genommen wird –
    sei es vom Partner, von den Eltern oder
    anderen Menschen im Umfeld.
  • Die verpflichtende Beratung bietet Frauen einen geschützten Rahmen, um eine informierte, gewissenhafte und frei verantwortete Entscheidung treffen.

 

 

Ich sage es klipp und klar:

Das verpflichtende Beratungsgespräch,
das jede Frau führen muss, wenn sie einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen will,
muss erhalten bleiben –
zum Schutz des ungeborenen Kindes und der Selbstbestimmung der Frauen!

Es darf sie nicht geben:
die freie Bahn für einen Schwangerschaftsabbruch –
aus Respekt vor dem werdenden Leben!

 

Am Anfang wie am Ende des Lebens sind Menschen besonders verletzlich.

Ich möchte gern mein Amt nutzen und
dem Thema Schutz des Lebens Gehör verschaffen –
sei es im Zuge der Diskussion um den Schwangerschaftskonflikt,
als Botschafterin für das Thema Organspende oder
die Hospiz- und Palliativversorgung.

 

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen – und uns – viel Erfolg im Dienst für den Schutz des Lebens.

 

Meinem Dank an Sie möchte ich sogleich eine Bitte anschließen:

Machen wir uns weiter gemeinsam stark für
den Wert und die Würde des Lebens!

Dafür viel Kraft und Gottes Segen!

 

Ich freue mich auf eine ertragreiche und informative Tagung hier in der Hanns-Seidel-Stiftung!

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