Abteilung A – „Abgeordnete, Personal, Recht und Europaangelegenheiten“
In der Abteilung A – „Abgeordnete, Personal, Recht und Europaangelegenheiten“ sind die Referate zusammengefasst, die sich schwerpunktmäßig mit den Rechtsmaterien Abgeordnetenrecht, Personalrecht und Europarecht befassen. Ebenso ressortiert in dieser Abteilung das Justiziariat.
Das Referat „Abgeordnetenrecht“ ist für den Vollzug des Bayerischen Abgeordnetengesetzes sowie den dazu erlassenen Richtlinien und Ausführungsbestimmungen zuständig. Hierzu zählt insbesondere die Berechnung und Auszahlung der im Rahmen der Mandatsausstattung gesetzlich vorgesehenen Leistungen an die Abgeordneten wie die monatliche Entschädigung (sog. Diät), die Kostenpauschale, die Beihilfe als auch sonstige Versorgungsleistungen an Mitglieder des Landtags nach ihrem Ausscheiden. Darüber hinaus ist das Referat auch für die zur Mandatsausübung erforderliche finanzielle Ausstattung der Abgeordneten und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Anschaffung von Informations- und Kommunikationseinrichtungen verantwortlich und bewirtschaftet alle der parlamentarischen Arbeit dienenden Arbeits-, Dienst- und Werkverträge der Abgeordneten. Der Bayerische Landtag hat sich im Jahr 2013 sowohl hinsichtlich der Ausstattung der Abgeordneten mit Informations- und Kommunikationseinrichtungen, als auch insbesondere hinsichtlich der Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Unterstützung bei der parlamentarischen Arbeit Regelungen auferlegt, die bundesweit zu den strengsten ihrer Art zählen. Deren Einhaltung überwacht das Referat Abgeordnetenrecht ebenso wie die der Verhaltensregeln für Mitglieder des Bayerischen Landtags, die unter anderem die Zulässigkeit der Annahme von Einladungen und anderer geldwerter Zuwendungen, aber auch die Anzeige- und Veröffentlichungspflichten im Zusammenhang mit Nebentätigkeiten der Abgeordneten regeln.
Das Referat „Personal, Gesundheitsmanagement, Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ sorgt insbesondere für die Gewinnung von Personal für das Landtagsamt und dessen Betreuung. Dem Referat obliegt auch die Gesamtverantwortung für die Ausbildung im Landtagsamt. Darüber hinaus werden einwöchige Schülerpraktika organisiert. Zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie betreibt der Bayerische Landtag das Kinderhaus „MiniMaxi“. In dieser internen Kindertageseinrichtung werden Kinder vom Krippenalter bis zum Übertritt in die Schule professionell betreut. Nicht nur wegen dieses vorbildlichen Betreuungsangebots, auch aufgrund der flexiblen Teilzeitmöglichkeiten, der Möglichkeit von Wohnraum- und Telearbeit und vieler weiterer Unterstützungsangebote ist das Landtagsamt seit 2007 mit dem audit berufundfamilie der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung zertifiziert. Das Referat ist zudem verantwortlich für das Gesundheitsmanagement im Landtagsamt.
Das Referat „Recht, Parlamentarische Kontrollgremien, Vergabestelle“ ist – ergänzend zu den jeweiligen Fachreferaten – mit den Rechtsangelegenheiten des Landtags als Verfassungsorgan und mit den Rechtsangelegenheiten der Landtagsverwaltung befasst. Zu ersterem gehören insbesondere Fragen des Parlamentsrechts, der Stellung der Mitglieder des Landtags und der Stellung des Landtags im Bundesstaat. Hinsichtlich der Landtagsverwaltung geht es insbesondere um Verwaltungsrecht, Datenschutzrecht, Gewerblichen Rechtsschutz, Haftungsfragen sowie Vertragsrecht. Daher findet sich hier auch die Vergabestelle des Landtags, die europaweite und nationale Ausschreibungen durchführt. Darüber hinaus betreut das Referat die vom Bayerischen Landtag eingesetzten Untersuchungssauschüsse, das Parlamentarische Kontrollgremium und die G 10-Kommission. In diesem Referat wird zudem die Präsidenten- und Direktorenkonferenz organisatorisch vorbereitet und inhaltlich koordiniert.
Das Referat für „Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen“ ist für alle Aufgaben zuständig, die dem Landtag im Rahmen der Teilhabe an Prozessen auf den Ebenen des föderalen Systems der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union zukommen. Schwerpunkt der Tätigkeit ist die Aufbereitung europapolitischer Themen für die parlamentarische Mitwirkung und Kontrolle bei EU-Angelegenheiten. Dazu gehören die laufende Beobachtung und Identifikation von landespolitisch bedeutsamen Prozessen auf EU-Ebene sowie die entsprechende Informationsbeschaffung für die Abgeordneten und Gremien des Landtags. Zur Zuständigkeit des Referats gehören weiterhin die Organisation und Koordination der Arbeit des „Europaausschusses“. Dieser ist bei der Prüfung von Subsidiaritätsangelegenheiten der EU alleine zuständig und entscheidet im Rahmen einer sog. „Vorprüfung“ darüber, zu welchen Vorhaben und Konsultationen der EU Landtagsbeschlüsse gefasst werden. Das Referat kümmert sich auch um die fachliche und organisatorische Unterstützung der Abgeordneten, die den Landtag in verschiedenen internationalen Gremien, wie z. B. dem Kongress der Regionen Europas (KGRE), vertreten. Ein weiterer Schwerpunkt der Aufgaben ist die Organisation der parlamentarischen Mitwirkung bei der Pflege der weltweiten Partnerschaften und Beziehungen des Freistaats Bayern zu anderen Staaten und Regionen, die in den Zuständigkeitsbereich des Europaausschusses fällt.
Seit Ende 2010 unterhält auch der Bayerische Landtag ein Verbindungsbüro in Brüssel. Die sogenannte „Kontakt- und Informationsstelle des Bayerischen Landtags in Brüssel“ beobachtet landespolitisch relevante Vorhaben und Entwicklungen auf europäischer Ebene und informiert die entsprechenden parlamentarischen Gremien, damit der Bayerische Landtag seinen Aufgaben umfassend nachkommen kann. Weiterhin ist die Kontakt- und Informationsstelle bei der Organisation auswärtiger Sitzungen und Informationsreisen der Ausschüsse sowie von sonstigen Delegationsreisen des Bayerischen Landtags nach Brüssel behilflich. Die Kontakt- und Informationsstelle des Bayerischen Landtags hat ihren Sitz in der Bayerischen Vertretung in Brüssel, die sich zwischen dem Europäischen Parlament und dem Ausschuss der Regionen, also im Herzen des Europaviertels, befindet.