Ausschuss für Eingaben und Beschwerden

Der Ausschuss bietet eine Anlaufstelle für die Anliegen von Petentinnen und Petenten. Ist er damit einerseits "Notrufsäule", dient er andererseits den Abgeordneten als "Seismograph" für die Stimmungen in der Bevölkerung. 

Die Sitzungen finden jeweils am Mittwoch in den Sitzungswochen statt. Der allgemeine Sitzungskalender(Dokument vorlesen) enthält weitere Erläuterungen.

Der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden, auch Petitionsausschuss genannt, ist einer von 14 ständigen Ausschüssen des Landtags. Ihm gehören insgesamt 14 Abgeordnete an: sechs von der CSU, drei von den FREIEN WÄHLERN, jeweils 2 von der AfD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und ein Mitglied der SPD.

In der jetzigen Form besteht der Ausschuss seit Beginn der ersten Wahlperiode des Landtags 1946. Die Ursprünge des in der Bayerischen Verfassung und dem Grundgesetz verankerten Petitionsrechts reichen zeitlich jedoch viel weiter zurück. Bereits in den antiken Königreichen in Persien und im alten Ägypten gab es die Möglichkeit, sich mit Bitten und Beschwerden an den Regenten zu wenden, genauso wie später im Römischen Reich. Heute liegt dieses einstige Königsrecht in den Händen des Parlaments.

Der Petitionsausschuss befasst sich fast ausschließlich mit Petitionen. Anträge und Gesetzentwürfe berät er nur, wenn sie das Petitionsrecht betreffen. Dem Ausschuss für Eingaben und Beschwerden wurden in der 17. Wahlperiode rund 30 % der circa 10.000 an den Landtag gerichteten Petitionen zugewiesen. Die übrigen Petitionen behandeln die Fachausschüsse. Schwerpunkt seiner Arbeit sind Petitionen in Bau- und Wohnungsangelegenheiten, in aufenthaltsrechtlichen Fragen, in Ausbildungsförderung- und Schulwegkostenangelegenheiten, dem Fahrerlaubniswesen sowie Gnadengesuche und Beschwerden aus Justizvollzugsanstalten und Bezirkskrankenhäusern. Bei der Behandlung von Eingaben zu Baugenehmigungen wird in vielen Fällen eine Ortsbesichtigung beschlossen, bei der dann die zuständigen Ausschussmitglieder versuchen, vor Ort zusammen mit den Eingabestellern und Behördenvertretern eine Lösung zu erreichen. Der Ausschuss überprüft im Rahmen seines Kontrollrechts über die Staatsregierung die beanstandeten behördlichen Entscheidungen und holt dazu schriftliche Stellungnahmen der zuständigen Staatsministerien ein. Sein Ziel ist es, Lösungen für die Probleme der Hilfe Suchenden im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten außerhalb der formellen Rechtswege zu finden.

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