Reform des Lehramtsstudiums: neue Balance von Fachwissenschaften, Fachdidaktik und Bildungswissenschaften, Umstellung auf Bachelor- und Masterstruktur, spätere Schwerpunktsetzung nach Alters- und Entwicklungsstufe der Schülerschaft und nach Schulart; Änderung von Art. 1, 2, 4, 5, 6, 7, 8, neue Art. 4a, b, Aufhebung von Art. 5a BayLBG
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