Anpassung an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeskriminalamtsgesetz, insbesondere in Bezug auf Überwachungsmaßnahmen, sowie an den harmonisierten Rechtsrahmen; Änderung von Art. 7-11, 13, 15, 17, 20, 21, 23, 25, 27, 28, neue Art. 8a (Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung und der Berufsgeheimnisträger), 8b (Zweckbindung), 19a (Observationen) BayVSG; Einschränkung der Versammlungsfreiheit, des Rechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung sowie des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses
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