Gesetzentwurf Initiativdrucksache Nr. 18/6349 vom 11.02.2020
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Gesetzentwurf zur Gewährleistung einer sparsamen Kommunalverwaltung in Bayern
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Reduzierung der maximalen Zahl von Vertretern für Bezirkstagspräsidenten und Landräte; entsprechende Änderung der Bezirksordnung (Art. 31, neuer Art. 101) und der Landkreisordnung (Art. 32, neuer Art. 111)
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Vorgangsmappe
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