Berücksichtigung ökologischer, sozialer, menschenrechtlicher und wirtschaftsbezogener Kriterien als gleichberechtigte Entscheidungsfaktoren bei der öffentlichen Auftragsvergabe: Vergabebestimmungen, Ausführungsbedingungen, Verfahrensregelungen, Evaluierung, regelmäßiger Vergabebericht
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