Erleichterungen beim Ausbau des Mobilfunks: keine Abstandsflächenpflicht für Mobilfunkmasten, Erweiterung der Verfahrensfreiheit für Masten, Genehmigungsfiktion für Mobilfunkanlagen im bauaufsichtlichen Verfahren; Änderung der Art. 6, 57, 68 und 83 BayBO
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