Erhöhung der Bezüge für Beamte, Richter und Anwärter sowie der Versorgungsbezüge; Verlängerung und Modifikation der Regelung zur Altersteilzeit; Verzicht auf das Verfahren zur laufbahnrechtlichen Anerkennung der Gleichwertigkeit der Masterabschlüsse an Fachhochschulen; Änderung des Beamtengesetzes (Art. 34, 91, neuer Art. 142a), des Richtergesetzes (Art. 8c) und des Gesetzes über die Bildung von Versorgungsrücklagen im Freistaat Bayern (Art. 16)
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