Schlussdebatte zum 4. Untersuchungsausschuss
Dienstag, 18. September 2018
– Von Jürgen Umlauft –
Der 4. Untersuchungsausschuss dieser Legislaturperiode zur Aufklärung der Umstände des Verkaufs der Wohnungsgesellschaft GBW aus dem Bestand der Bayerischen Landesbank im Jahr 2013 ist im Streit zu Ende gegangen. CSU und Opposition haben sich auf keinen gemeinsamen Abschlussbericht einigen können. Strittig blieb nach 14 Sitzungen, 40 Zeugenbefragungen und der Sichtung Tausender Akten vor allem die Frage, ob der Freistaat die GBW-Anteile selbst hätte übernehmen dürfen, um einen optimalen Mieterschutz zu gewährleisten. Während die CSU in ihrem Mehrheitsbericht zu dem Schluss kam, die EU-Kommission habe im Beihilfeverfahren zur Sanierung der Landesbank einen Kauf durch den Freistaat „faktisch verboten“, beharrte die Opposition auf der Basis zweier Gutachten auf der Feststellung, die Übernahme durch den Freistaat wäre unter bestimmten Voraussetzungen möglich gewesen.
Bei der Vorlage des Schlussberichts erklärte der Ausschussvorsitzende Alexander König (CSU), die Arbeit des Gremiums habe keine neuen Erkenntnisse gebracht. „Sämtliche Vorwürfe der Opposition haben sich als haltlos erwiesen“, sagte König. Trotzdem habe die Opposition ihre Behauptungen „bis an die Grenze der Böswilligkeit“ aufrechterhalten. König betonte, aus Sicht der CSU sei durch den Ausschuss klar belegt worden, dass der Verkauf der GBW-Anteile an den meistbietenden Privatinvestor, die Augsburger Patrizia AG, „zwingend erforderlich“ gewesen sei.
König nannte mehrere Versuche der Staatsregierung, die GBW-Anteile selbst zu übernehmen oder an die Standortkommunen der Wohnungen zu verkaufen – beides sei von der EU-Kommission untersagt worden. Diese habe auf einem offenen und diskriminierungsfreien Bieterverfahren bestanden. Eine Übernahme durch den Freistaat hätte ein neues Beihilfeverfahren mit unkalkulierbaren Folgen für die damals angeschlagene Landesbank zur Folge gehabt. Der CSU-Abgeordnete Ernst Weidenbusch verwies auf die strengen Vorgaben der EU. Diese habe mehrfach erklärt, dass das günstige Vermieten von Wohnraum nicht zum Kerngeschäft einer Landesbank gehöre. Der damalige Finanzminister Markus Söder habe „mit aller Härte“ versucht, wenigsten eine Übernahme durch die Standortkommunen zu erreichen. Auch das sei nicht erlaubt worden.
Der Opposition warf König vor, eindeutige Zeugenaussagen „unter den Tisch fallen“ zu lassen. Stattdessen werde die „Mär verbreitet, der Freistaat hätte doch kaufen dürfen“. Dies sei eine „Falschaussage“, genauso wie die Behauptung, die von Söder durchgesetzte Sozialcharta zum Schutz der Mieter sei ein reines Placebo. Mit der Charta sei Söder „bis an die Grenze des von der EU-Kommission Erlaubten“ gegangen. „Mehr war nicht möglich“, sagte König.
Für den SPD-Vertreter im Ausschuss, Volkmar Halbleib, war die Arbeit des Gremiums ein „großer Erfolg“. Man habe für Aufklärung und Wahrheit gesorgt. „Die GBW wurde ohne Not privatisiert und den knallharten Mechanismen des freien Immobilienmarktes ausgesetzt“, bilanzierte Halbleib. Die von der Staatsregierung jahrelang vorgetragene Behauptung vom Kaufverbot sei „zusammengefallen wie ein Kartenhaus“. Es habe nicht an den rechtlichen Möglichkeiten zur Übernahme der GBW gemangelt, sondern am politischen Willen. Die Staatsregierung habe laut internen Vermerken die Übernahme „gescheut wie der Teufel das Weihwasser“.
Halbleib sah es als belegt an, dass es seitens der EU weder ein direktes noch ein indirektes Kaufverbot gegeben habe. Sowohl der damalige Rechtsberater der Staatsregierung in Fragen des Beihilferechts als auch der von der SPD-Fraktion mit einem Gutachten beauftragte Bonner Europarechtsprofessor Christian König hätten Möglichkeiten aufgezeigt, wie der Freistaat in Einklang mit EU-Recht als Käufer hätte auftreten können. „Die Behauptung eines Kaufverbots ist ein politisches Märchen Söders, um vom eigenen Versagen abzulenken“, sagte Halbleib. Der Verkauf der GBW an einen privaten Investor sei der „größte sozialpolitische Fehler der letzten Jahrzehnte“ gewesen.
Auch Peter Bauer (FREIE WÄHLER) betonte, die Privatisierung der GBW sei „nicht alternativlos“ gewesen. „Es gab Möglichkeiten, die GBW in staatlichem oder kommunalem Besitz zu halten, auch wenn Herr Söder uns bis heute etwas anderes weismachen will“, erklärte Bauer. Er verwies auf einen Präzendenzfall. So habe der polnische Staat 2012 die Fluggesellschaft LOT im Zuge eines Beihilfeverfahrens auf der Basis unabhängiger Wertgutachten übernommen. Dies wäre auch bei der GBW ein gangbarer Weg gewesen. Laut Bauer hat die von Söder gelobte Sozialcharta keinen Mehrwert gegenüber gesetzlichen Grundregelungen. „Sie ist nicht mehr als heiße Luft“, betonte Bauer. „Söder hat die Mieter mit dieser Charta arg gebeutelt, sie müssen nun die Folgen mit Mieterhöhungen und Kündigungen ausbaden.“
Ausschussvize Thomas Mütze (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) erklärte die Behauptung für widerlegt, dass allein die EU-Kommission für den Verkauf der GBW verantwortlich sei. So habe die Staatsregierung zu keinem Zeitpunkt gegenüber der EU deutlich gemacht, dass sie aus sozialpolitischen Gründen die GBW-Anteile übernehmen möchte. Im Gegenteil sei die GBW schon 2009 auf eine Liste von Landesbank-Beteiligungen gesetzt worden, die im Zuge der Banksanierung veräußert werden könnten. Mützes Fazit: Der Freistaat hätte die GBW erwerben können, ein Kaufverbot der EU habe es nie gegeben. Nicht zuzugreifen, sei eine „politische Entscheidung Söders“ gewesen.