Ausschuss Öffentlicher Dienst: Sonderprogramm zur Verbeamtung von Lehrkräften

26.11.2019
– Von David Lohmann –

Die meisten Lehrerinnen und Lehrer in Bayern sind verbeamtet. Knapp 8000 allerdings sind nur befristet angestellt und hangeln sich von Vertrag zu Vertrag – das erschwert die Lebensplanung. Bei den Koalitionsverhandlungen 2018 haben CSU und Freie Wähler daher ein Sonderprogramm für die Verbeamtung beziehungsweise Entfristung langjährig befristet beschäftigter Lehrkräfte  beschlossen. Davon sollten 808 Lehrkräfte profitieren – 519 in diesem Jahr, weitere 289 im nächsten Jahr. Ob dieses Ziel erreicht wurde, berichtete diese Woche Ministerialrat Roland Krügel vom Kultusministerium dem Ausschuss Öffentlicher Dienst.

Eine Herausforderung bei der Umsetzung des Sonderprogramms: Laut Gesetz muss die Vergabe öffentlicher Ämter in der gesamten Staatsverwaltung nach dem Leistungsgrundsatz erfolgen, also nach Noten. Im Sonderprogramm wurde der Kreis der nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu vergleichenden Bewerber aufgrund sogenannter sachlicher Erwägungen durch ein Anforderungsprofil eingeengt – neben Noten zählte also auch die Dauer der Befristung. Das verstößt laut Ministerialrat Krügel aber nicht gegen das Prinzip der Bestenauslese, weil das Sozialstaatsprinzip gleichzeitig verlangt, befristet angestellten Beschäftigten eine langfristige berufliche Perspektive zu verschaffen. Außerdem sei das Sonderprogramm gerechtfertigt, weil es die Unterrichtsversorgung verbessere.

Die nächste Herausforderung war, dass dem Kultusministerium vor 2014 keine gesicherten Daten zu der Länge der befristeten Beschäftigungszeiten vorlagen. So konnte keine Liste mit allen infrage kommenden Lehrkräften erstellt werden. Die Lösung: ein Bewerbungslauf. Dafür wurde eine Webseite eingerichtet und an den Schulen für die Teilnahme geworben. In der ersten Tranche kamen alle staatlichen Real- und Gymnasiallehrkräfte mit einer vollständigen Lehrbefähigung, einem Notenschnitt von mindestens 3,5 und einer Dienstzeit von über 60 Monaten für eine Verbeamtung infrage. Von den insgesamt 312 Bewerbern erfüllten 149 diese Voraussetzungen.

Da noch Stellen offen waren, wurden in der zweiten Tranche auch die dem Ministerium bekannten Lehrerinnen und Lehrer, die noch keine fünf Jahre befristet angestellt waren, entsprechend der Länge ihrer Beschäftigung berücksichtigt. Dadurch konnten auch Bewerber an Realschulen und Gymnasien mit einer Arbeitsdauer von lediglich 48 Monaten verbeamtet werden.

Weil Berufsschullehrkräfte nicht länger als drei Jahre nacheinander befristet beschäftigt werden dürfen, wurde im Rahmen des Sonderprogramms ein gesondertes Kontingent von 157 Plätze für sie vorgesehen – und im Direktbewerbungsverfahren vollständig vergeben. „Somit konnten alle Planstellen zum Schuljahr 2019/2020 besetzt werden“, resümierte Krügel erfreut. Klagen gegen das Verfahren habe es bisher nur eine gegeben. Und die sei nicht erfolgreich gewesen.

In der anschließenden Aussprache kritisierte Anna Toman (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) das Sonderprogramm als „mangelhaft“ und das Auswahlverfahren als „intransparent“. So würden zum Beispiel Elternzeiten nicht auf die 60 Monate Wartezeit angerechnet, wovon kinderlose Bewerberinnen und Bewerber mit schlechteren Noten profitierten. „Das ist ein Widerspruch zum Leistungsprinzip“, sagte die Abgeordnete. Arif Tasdelen (SPD) verstand nicht, warum Grund- und Mittelschullehrkräfte nicht in das Sonderprogramm mit aufgenommen wurden. Dort unterrichteten die meisten befristetet angestellten Lehrkräfte. „Fast 1000 haben keine Chance auf eine Verbeamtung“, sagte Tasdelen. Markus Bayerbach (AfD) forderte mehr Aushilfslehrer in der sogenannten Mobilen Reserve, dann bräuchte es gar keine befristeten Stellen mehr. Dr. Wolfgang Heubisch (FDP) kritisierte, dass Schriftliche Anfragen ans Kultusministerium zu langsam beantwortet würden.

Für Wolfgang Hauber (FREIE WÄHLER) ist das Sonderprogramm wie geplant umgesetzt worden. Die Opposition solle jetzt keine „Nebenkriegsschauplätze“ eröffnen. „Befristete Stellen kann man nie vollständig abschaffen.“ Für den Ausschussvorsitzenden Wolfgang Fackler (CSU) war das zweistufige Auswahlverfahren systematisch und strukturiert. Schließlich sei am Anfang nicht klar gewesen, wie viele Bewerbungen kommen. „Das Ziel, Befristungen abzubauen, wurde erreicht“, sagte Fackler.

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