Einfacher und schneller bauen

München, 21.10.2020

Der Bauausschuss stimmt der Novelle der Bayerischen Bauordnung zu. Beschleunigte Baugenehmigungen, vereinfachtes Abstandsflächenrecht und die Möglichkeit, den Baustoff Holz in allen Gebäudeklassen einzusetzen, soll Bauen einfacher, effektiver und nachhaltiger machen. Im Video erläutern Ausschussvorsitzender Sebastian Körber (FDP) und der stv. Vorsitzende Manfred Eibl (Freie Wähler) die wichtigsten Aspekte der Novelle.

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Einer der Hauptpunkte der Novelle ist die sogenannte Genehmigungsfiktion. Damit sollen Bauvorhaben im Bereich des Wohnungsbaus deutlich schneller genehmigt werden können. Für die meisten geplanten Wohngebäude soll künftig gelten: Wenn sich die Baugenehmigungsbehörde drei Monate nach dem Einreichen des Bauantrags nicht meldet oder anders entscheidet, gilt der Antrag automatisch als genehmigt. Auch das Abstandsflächenrecht soll durch die Novelle vereinfacht werden. Die Abstandsflächen werden von 1 H auf 0,4 H gesenkt, also auf 40 Prozent der Wandhöhe reduziert, in Gewerbe- und Industriegebieten sogar noch weiter - was den Flächenverbrauch zurückfahren soll. Es bleibt dabei ein Mindestmaß von drei Metern. Dies soll allerdings nicht für Gemeinden ab 250.000 Einwohner gelten, München, Nürnberg und Augsburg bleiben also von der Regelung ausgeschlossen. Von den Oppositionsparteien wurde die Ausnahmeregelung stark kritisiert, denn gerade hier sei die Wohnungsnot besonders hoch und daher platzsparendes Bauen am dringendsten. Gemeinden können wie bisher auch größere Abstandsflächen in einer Satzung festlegen.

Bauen soll günstiger werden

Dazu sieht die neue Bayerische Bauordnung vor, dass Kommunen die Stellplatzpflicht flexibler regeln können, weil sie zum Beispiel alternative Mobilitätskonzepte berücksichtigen können. Für den Ausbau von Dachgeschossen ist künftig keine Genehmigung mehr nötig. Außerdem soll die Pflicht zum Einbau eines Aufzugs wegfallen, wenn der Aufwand dafür unverhältnismäßig groß wäre.

In der Bayerischen Bauordnung sind das Verfahrensrecht und die Sicherheitsanforderungen an bauliche Anlagen geregelt. Die Bayerische Staatsregierung hat am 23.06.2020 den Gesetzentwurf zur Vereinfachung baurechtlicher Regelungen und zur Beschleunigung sowie Förderung des Wohnungsbaus (Drs. 18/8547) in den Bayerischen Landtag eingebracht. Nach der ersten Lesung in der Vollversammlung am 07.07.2020, wurde der Gesetzentwurf an den federführenden Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr überwiesen. Der Bauausschuss hat den Gesetzentwurf und die 52 Änderungsanträge in seiner 29. Sitzung am 20.10.2020 beraten und beschlossen. Die zweite Lesung soll voraussichtlich am 02.12.2020 stattfinden.

/ AS

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