Enquete-Kommission des Landtags berät über mehr Freiheit für die Bauwirtschaft

Weniger Bürokratie beim Bau

13. März 2025

München.   Den Staat neu denken, um den Bürgerinnen und Bürgern das Leben leichter zu machen – das ist das Ziel der Enquete-Kommission des Landtags. Seit vergangenem Sommer spricht das Gremium darüber, wo und wie Bürokratie abgebaut und wie auch künftig unnötige Bürokratie effektiv vermieden werden kann. Diesmal ging es um Handlungsempfehlungen zur Entbürokratisierung beim Bauen. 

Bürokratie gilt als Wachstumshemmer. Dagegen soll die interfraktionelle Enquete-Kommission im Bayerischen Landtag etwas tun. „Potenziale in Gesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung entfesseln – Das Leben leichter machen, Bürokratie abbauen, den Staat neu denken“ heißt der Auftrag des Gremiums, das aus neun Abgeordneten aller Fraktionen und sieben externen Fachleuten besteht. Das betrifft zunächst viele Lebensbereiche wie Wirtschaft, Gesundheit und Pflege, Bildung und Wissenschaft. In der Sitzung am 13. März ging es konkret darum, über Handlungsempfehlungen(Dokument vorlesen) für den Wohnungsbau zu sprechen und abzustimmen.

Mithilfe eines umfangreichen Fragenkatalogs zum „Bürokratieabbau bei Wohnbau- und Infrastrukturvorhaben sowie großen Investitionsvorhaben“ und detaillierten Informationen aus einem Fachgespräch mit Sachverständigen zu diesem Thema hatte die Enquete-Kommission im Vorlauf zur Sitzung insgesamt 30 Handlungsstrategien und Empfehlungen erarbeitet, über die Abgeordnete und Experten in einzelnen Punkten nochmals intensiv diskutierten.

Unstrittig war für alle das Ansinnen, das Vergaberecht weiter zu vereinfachen und sich bei brandschutzrechtlichen Vorgaben auf technische Mindestanforderungen zu konzentrieren. Außerdem sprachen sich die Kommissionsmitglieder einstimmig dafür aus, den Denkmalschutz pragmatischer zu gestalten, die Vorschriften zur Lärmmessung zu modifizieren und die Digitalisierung im Baugenehmigungsverfahren voranzutreiben.

Mehrheitlich befürwortet wurde beispielsweise, die vielen Förderprogramme von EU, Bund, Land und Kommunen zu entwirren, kommunale Zweckbauten wie Schulen oder Kindergärten auf kostensparende und standardisierte Bauweise auszurichten oder Bürgerbegehren und Bürgerentscheide so weiterzuentwickeln, dass sie zum einen die berechtigten Interessen der Bürger berücksichtigen, zum anderen Bauvorhaben nicht unverhältnismäßig verzögern.

Bei einigen Handlungsempfehlungen wurde in der Sitzung noch an der genauen Formulierung gefeilt. So plädierte Professor Dr. Ferdinand Wollenschläger als externer Experte für eine Umformulierung bei der 7. Handlungsempfehlung zur technischen Anforderung an bauliche Anlagen. Wichtig war ihm die Klarstellung, dass DIN-Normen ein privat erstelltes Regelwerk sind, die keinen Gesetzescharakter haben. Eine Umstellung und Ergänzung der Formulierung trugen dazu bei, dass dieser Punkt letztlich einstimmig angenommen wurde.

Diskussionsbedarf gab es auch bei Vorschlägen, mehr vermietbare Wohnungen zu schaffen und die Potenziale von Bestandsbauten besser auszuschöpfen, die in den Nummern 13 (Reformierung des Baurechts) und 16 (Schaffung zusätzlichen Wohnraums im Bestand) enthalten sind. Johannes Becher (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN), der die Formulierung unter anderem vorgeschlagen hatte, machte seine Intention deutlich: „Der Punkt Nr. 13 hat zwei wesentliche Aspekte: Das eine ist, dass es möglich sein soll, in bestehenden landwirtschaftlichen Höfen eine angemessene Anzahl dauerhaften Wohnraums zu schaffen.“ Und weiter: „Der zweite Bereich ist, dass wir Wohnen für Betriebsangehörige in Gewerbegebieten erleichtern möchten.“ Auf Vorschlag des Juristen Wollenschläger einigten sich die Kommissions-Mitglieder auf die Konkretisierung: „So ist zur Schaffung neuen Wohnraums die Erweiterung, Änderung, Nutzungsänderung oder Erneuerung zulässigerweise errichteter Bestandsbauten zu erleichtern, indem der Bestandsschutz erweitert wird.“ 
Der stellvertretende Vorsitzende, Markus Saller (FREIE WÄHLER), schlug vor, die Regelung auf alle Bestandsbauten auszuweiten und nicht nur auf Wohnungen einzugrenzen. „In einer Anhörung des Ausschusses von Wohnen, Bau und Verkehr wurde der übergreifende Bedarf deutlich.“ Das fand allerdings keine Zustimmung, da die Mehrheit zum aktuellen Zeitpunkt die Priorität auf die Schaffung von Wohnraum legen wollte.

Rege Diskussion gab es auch bei einem Passus zur Festlegung von Wohnraum als „überragendes öffentliches Interesse“ in Nr. 15. Der Vorsitzende der Enquete-Kommission, Steffen Vogel (CSU), mahnte, diesen Begriff nicht inflationär zu gebrauchen. „Das Problem ist, dass das `überragende öffentliche Interesse´ ein Abwägungskriterium der Baugenehmigungsbehörde bei der Erteilung einer Baugenehmigung oder -ablehnung ist.“ Franz Bergmüller (AfD) verwies auf einen anderen Punkt: „Es geht darum, bezahlbaren Wohnraum zu fördern. Das ist für mich sozialer Wohnungsbau, keine Wohnung, die im freien Markt ist.“ Die Sozialdemokratin Katja Weitzel erinnerte an die Aufgabe der Kommission. „Es ist im Grunde ein Prüfauftrag, einen gangbaren Weg zu suchen.“ Schließlich fand der Vorschlag des Vorsitzenden Vogel allgemeine Zustimmung, auf die Formulierung „überragendes öffentliches Interesse“ zu verzichten und stattdessen eine Prüfung anzustoßen, wie durch weitere gesetzliche Regelungen bezahlbarer Wohnraum gefördert und geschaffen werden kann. 

Keine Mehrheit seitens der Kommissionsmitglieder fanden Vorschläge, die auf Änderungen im Steuerrecht abzielten, weil der Bürokratieabbau dabei nicht im Vordergrund stehe.

/ Miriam Zerbel 

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