Enquete-Kommissionen

Der Landtag kann zur Vorbereitung von Entscheidungen über umfangreiche und bedeutsame Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit des Freistaates Bayern fallen, Enquete-Kommissionen einsetzen (Artikel 25a der Bayerischen Verfassung, §§ 31 bis 36 der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag).

Diese bestehen aus Mitgliedern des Landtags und externen Sachverständigen. So erhält der Landtag zusätzliches Wissen für seine Beratungen und Entscheidungen. Das Plenum des Landtags teilt den Kommissionen ihren Auftrag zu. Die nicht dem Landtag angehörenden Sachverständigen arbeiten gleichberechtigt mit. Die Zusammensetzung und die Verfahren sind in §§ 31 bis 36 der Geschäftsordnung des Bayerischen Landtags geregelt.

Bisherige Enquete-Kommissionen

17. WP: Enquete-Kommission „Integration in Bayern aktiv gestalten und Richtung geben“ mehr

17. WP: Enquete-Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Bayern“ mehr

16. WP: Keine Enquete-Kommission (2008 bis 2013)

15. WP: Enquete-Kommission „Jungsein in Bayern – Zukunftsperspektiven für die kommenden Generationen“ mehr

14. WP: Enquete-Kommission „Mit neuer Energie in das neue Jahrtausend“
Bericht Drucksache Nr. 14/12260 vom 07.05.2003(Dokument vorlesen)

14. WP: Enquete-Kommission „Reform des Föderalismus – Stärkung der Landesparlamente“
Bericht Drucksache Nr. 14/8660 vom 20.03.2001(Dokument vorlesen)

11. WP: Enquete-Kommission „AIDS“
Bericht Drucksache Nr. 11/13437 vom 23.10.1989(Dokument vorlesen)

 

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