Ambulant betreutes Wohnen – ja, aber wie?

München, 23.02.2021

Über die Kontroll- und Verbesserungsmöglichkeiten in ambulant betreuten Wohngemeinschaften, diskutierten die Experten im Gesundheitsausschuss. Sie sprachen sich für eine differenzierte Beurteilung abhängig vom Pflegebedarf in den Wohngruppen sowie einheitliche Strukturen im Bereich der Finanzierung aus.

Stellen Sie sich vor, Ihre Mutter lebt in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft (abWG) und hat immer öfter Finger, die mit Marmelade beschmiert sind. Bedeutet das etwa, sie vergisst, das Besteck zu nutzen, oder wird sie nicht ausreichend betreut? Anhand dieses Beispiels verdeutlichten die Experten in der Anhörung zum ambulant betreuten Wohnen die Herausforderungen, die selbstbestimmtes Leben im Alter mit sich bringt.

In Bayern gibt es derzeit insgesamt 442 gemeldete ambulant betreute Wohngemeinschaften (abWG), von denen rund die Hälfte Intensivpflege-WGs und die andere Hälfte Senioren- und Demenz-WGs sind. Die Experten waren sich in der Diskussion einig: In der Beurteilung bestimmter Maßnahmen für Wohngemeinschaften (WG) muss differenziert werden. Als Grund führten sie die sehr unterschiedlichen Bedürfnisse der betreuten Menschen auf.

Die abWGs in Bayern haben zudem verschiedene Initiatoren. Oft sind es Dienstleistungsunternehmen (meist ambulante Pflege- und/oder Betreuungsdienste), aber auch Vereine, Kommunen, Genossenschaften und Privatpersonen. Die Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätssicherung und Aufsicht (FQA) bei den Landratsämtern bzw. bei den kreisfreien Städten – überprüfen die ordnungsgemäße Umsetzung der gesetzlichen Rahmenbedingungen nach dem Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG). Kommt es in abWGs zu Konflikten oder wird die gelebte Selbstbestimmung in Frage gestellt, wird oftmals die Koordinationsstelle einbezogen. Sabine Wenng, Mitglied der Geschäftsführung der AfA - Arbeitsgruppe für Sozialplanung und Altersforschung und Leiterin des Projekts „Koordinationsstelle Pflege und Wohnen in Bayern“ in München, stellte die Kommunikation auf Augenhöhe zwischen allen Beteiligten als zentralen Aspekt heraus. Denn anders als in stationären Einrichtungen könnten Angehörige bzw. Betreuer Einfluss auf die Wohn- und Pflegesituation in den WGs nehmen, indem sie sich mit einbringen und Unterstützung leisten.

Einheitliche Finanzierung

Annette Arand, Vorstandsvorsitzende wohlBEDACHT e.V. – Wohnen für dementiell Erkrankte e.V. und Mitglied der Münchner Arbeitsgemeinschaft für Gerontopsychiatrie (MARGE) in München, betonte, wie wichtig die Wertschätzung des Engagements aller Beteiligten sei – vom Pfleger bis zum Angehörigen. Die Implementierung zusätzlicher Kontrollinstanzen lehnte Arand ab. Wichtig sei hingegen eine Einheitlichkeit in der Finanzierung. So zahlten zum Beispiel einzelne Krankenkassen den Wohngruppenzuschlag nach wie vor nicht aus. Auch Tatjana Richter, Vorsitzende der Schwesternschaft Wallmenich-Haus, BRK e.V. in Amberg, nannte die Einbindung von Ehrenamtlichen „einen wichtigen Baustein“. Sie fügte hinzu: „Die Selbstbestimmung der Bewohner wird ein immer schwierigeres Thema, da auch in Wohngemeinschaften Menschen erst einziehen, wenn es zu Hause nicht mehr geht, d.h. wenn der Pflegebedarf zu groß wird oder die Demenz zu weitfortgeschritten ist.“ Klarere Regelungen bei der Gründung und dem späteren Betrieb von Wohngemeinschaften für demenzerkrankte bzw. pflegebedürftige Menschen – vor allem in Bezug auf die personelle Anforderung – führte Richter als zentrale Forderung auf.

„Bestes Kontrollorgan: das Auge der Angehörigen“

Stefan Mayer, Dipl. Ing. (FH), Geschäftsführer der CaraVita Pflegemanagement Beratungs GmbH - Experten für Wohnen im Alter in Prien am Chiemsee, stellte ebenfalls die Bedeutung der Angehörigen heraus: „Die größte Qualitätssicherung, die eine abWG vorzuweisen hat, ist das aktive Einbringen und das Auge der Angehörigen.“ Bei den Zuwendungsvoraussetzungen für die Förderung der pflegerischen Versorgung im sozialen Nahraum (PflegesoNahFör) einer AbWG ist eine Voraussetzung die Flächenobergrenze von 40 Quadratmetern pro Bewohner. Mayer empfahl die Obergrenze auf mindestens 45 anzuheben. Stephan Vogt, Demenzbeauftragter im Landratsamt Ostallgäu in Marktoberdorf, betonte, dass es in der abWG darum gehe, Lebensqualität zu erhalten, was eine Balance zwischen Pflege, Beruf und Familie miteinschließe. Er forderte deshalb, Anreize zu schaffen, die den Erhalt des Pflegepersonen-Status von Angehörigen bei Einzug in eine abWG unterstütze. Prof. Dr. med. Elmar Gräßel, Leiter des Zentrums für Medizinische Versorgungsforschung der Psychiatrischen Universitätsklinik Erlangen, kritisierte, dass oft eine fachärztliche Versorgung in den abWGs nicht ausreichend gewährleistet sei, wenn es sich um plötzliche Krankheitsfälle wie Kopfschmerzen handele. Um die Beziehung zwischen Pflegedienst und den WG-Bewohnern sowie ihren Angehörigen zu stärken, riet er zu gemeinsamen, sozialen Aktivitäten.

Der Wert des Diskurses

Dr. Marianna Hanke-Ebersoll, Leiterin des Bereichs Pflege, Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Bayern (MDK) im München, betonte, dass die Weiterentwicklung der bundesweit einheitlichen Qualitätsprüfungsrichtlinie der notwendige nächste Schritt hin zu einer standardisierten Qualitätssicherung ist sei. Insbesondere bei einer differenzierten Betrachtung der abWGs. In der abschließenden Diskussionsrunde erkundigten sich die Abgeordneten nach der Durchführung von Kontrollen während der Corona-Pandemie. Hanke-Ebersoll bestätigte, dass im vergangenen Jahr aufgrund der Vermeidung von persönlichen Kontakten im Vergleich zu den Vorjahren relativ wenige bis gar keine Prüfungen stattfanden. Die Abgeordneten warfen zudem die Frage auf, ob Angehörige überhaupt in der Lage seien, die Pflegequalität einschätzen zu können. Arand erläuterte, dass es nicht um eine professionelle Beurteilung, sondern um den Wert des gemeinsamen Diskurses aller Beteiligten in der WG gehe, um mögliche Missstände frühzeitig anzugehen.

Die Ausschuss-Sitzungen werden aktuell auf dem YouTube-Kanal des Bayerischen Landtags im Livestream übertragen: https://www.youtube.com/user/BayernLandtag

Die Tagesordnungen zu allen Ausschuss-Sitzungen finden Sie unter Aktuelles/Tagesordnungen und Sie kommen hier direkt zum Gesundheitsausschuss.

/ AS

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