Verfassungsausschuss: Landesbeauftragter zieht erste Bilanz zu EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Donnerstag, 06.06.2019
– Von Jürgen Umlauft –

Bayerns Datenschutzbeauftragter Thomas Petri hält die Anlaufschwierigkeiten mit der vor einem Jahr in Kraft getretenen EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für überwunden, viele damals geäußerte Befürchtungen hätten sich in Luft aufgelöst. Dazu beigetragen habe das umfangreiche Informationsangebot seiner Behörde, zeigte sich Petri bei der Vorlage seines neuen Tätigkeitsberichts im Rechtsausschuss sicher. „Wir hatten da teilweise panikartige Anfragen“, berichtete Petri. Unter anderem sei vermutet worden, dass die Weitergabe von Visitenkarten gegen Datenschutzregeln verstoße. Man habe seinerzeit alle Fragen umfassend beantwortet, egal ob sie ernstzunehmen oder eher skurril gewesen seien, schilderte Petri. Als zielführend habe sich erwiesen, zur Beantwortung der häufigsten Fragen aktuelle Kurzinformationen auf die Homepage des Landesbeauftragten zu stellen. Das habe die hohe Belastung seiner Mitarbeiter aufgrund telefonischer Anfragen deutlich reduziert.

Auch Bayerns Behörden hätten die DSGVO „inzwischen im Griff“. Die Meldepflichten bei Datenschutzverletzungen würden so gut befolgt, dass er einen ordentlichen Überblick über Arbeitsabläufe und Fehlerquellen bekommen habe, erklärte Petri. Probleme gebe es vor allem beim elektronischen Versand sensibler Unterlagen. Petri nannte Fehladressierungen und den Verzicht auf eine Verschlüsselung. Betroffen sei zum Beispiel die Übermittlung von Gesundheitsdaten. Aber auch beim traditionellen Postversand müsse mehr auf den Datenschutz geachtet werden, mahnte Petri. Immer wieder erhalte er Meldungen, dass USB-Datensticks aus Briefumschlägen verschwänden, weil diese von den Sortiermaschinen aufgerissen würden. Petri riet dazu, für den Versand stabile wattierte Umschläge zu verwenden.

Das neue umstrittene Polizeiaufgabengesetz hat noch zu keiner signifikanten Steigerung von Beschwerden geführt. Petri führte stattdessen auf, dass Polizeidienststellen noch immer zu häufig Daten von Verdächtigen speicherten, gegen die der Tatverdacht längst ausgeräumt und das Verfahren eingestellt sei. Immerhin zeichne sich hier Besserung ab. Es gebe Bestrebungen, die Datenbestände so zu synchronisieren, dass der Polizei Verfahrenseinstellungen durch die Staatsanwaltschaften automatisch mitgeteilt würden.

Für Petri ungelöst ist dagegen das Problem der „Mitzieh-Klausel“. Sie besagt, dass bei der Speicherung eines neuen Eintrags in den Polizeiakten der Bestand alter Vermerke ungeachtet der für sie geltenden Speicherfrist verlängert wird. Als Folge könne eine „Jugendsünde“ bis ins gesetzte Erwachsenenalter im Polizeicomputer und im Führungszeugnis haften bleiben, erläuterte Petri. Er nannte das Beispiel eines Mannes der 2009 als 17-Jähriger wegen des Besitzes von 0,1 Gramm Cannabis aktenkundig geworden sei. Wegen einer späteren Sachbeschädigung wäre er noch bis 2023 als Drogenkonsument geführt worden. Eigentlich sei die Klausel für Serientäter gedacht. Für Bürger, die sich einmal einen Fehltritt geleistet hätten, sollte sie nach Petris Ansicht aufgehoben werden.

Auf Anfrage des SPD-Abgeordneten Florian Ritter bestätigte Petri einen datenschutzrechtlich oft zu sorglosen Umgang mit der Video-Überwachung durch Kommunen. Oft würden zu viele und falsch justierte Kameras aufgestellt, manche würden einfach unbeobachtet laufen gelassen. Damit könne man jedoch nicht zur Prävention von Straftaten beitragen. Die Video-Überwachung öffentlicher Räume sei nur zulässig, wenn sie mit einem funktionellen Sicherheitskonzept hinterlegt sei. Toni Schuberl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) bestätigte Petri, dass die im Datenschutzgesetz verbrieften Auskunftsrechte der Bürger nicht mit Informationsfreiheit gleichzusetzen seien. Die Auskunftserteilung durch Behörden bedürfe eines berechtigten Interesses des Fragenden, während Informationsfreiheit bedeute, dass Unterlagen jederzeit und für jeden einsehbar seien. Zwar funktioniere die Auskunftsgewährung auf Basis des Datenschutzgesetzes in der Praxis gut, insgesamt befürworte er aber auch für Bayern ein bürgerfreundliches Informationsfreiheitsgesetz, erklärte Petri.


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