Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration

Der rechts- und innenpolitische Aufgabenbereich des Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration entspricht spiegelbildlich dem Tätigkeitsbereich des Staatsministeriums der Justiz und den Aufgaben der Abteilung für Verfassung und Staatsverwaltung des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration. Der Ausschuss behandelt zudem die Problematik des Datenschutzes und Grundsatzfragen aus dem Bereich Integration sowie Ausländer- und Asylrecht. Auch die Rechtsfragen des Glücksspiels sowie das Feiertagsrecht und das Versammlungsrecht gehören zu seinen Aufgaben.

Die Sitzungen finden jeweils am Donnerstag in den Sitzungswochen statt. Der allgemeine Sitzungskalender(Dokument vorlesen) enthält weitere Erläuterungen.

Der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration ist einer von 14 ständigen Fachausschüssen des Landtags. Ihm gehören insgesamt 14 Abgeordnete an: sechs von der CSU, drei von den FREIEN WÄHLERN, jeweils 2 von der AfD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und ein Mitglied der SPD.

Der Ausschuss berät federführend die Gesetzes- und Antragsinitiativen aus diesen Geschäftsbereichen. Eine wichtige Aufgabe des Ausschusses ist die Kontrolle der exekutiven Tätigkeit der genannten Staatsministerien. Zu den besonderen Aufgaben des Rechtsausschusses gehören die Prüfung von Verfassungs- und Gesetzmäßigkeit aller Gesetzentwürfe und Staatsverträge, die Rechtmäßigkeitsüberprüfung von Petitionsentscheidungen anderer Landtagsausschüsse sowie die Beratung der Beteiligung des Landtags an Verfassungsstreitverfahren und seine Vertretung vor den Verfassungsgerichten. Darüber hinaus ist der Ausschuss für alle generellen Fragen des parlamentarischen Betriebs, des Abgeordnetenrechts und der Geschäftsordnung sowie für Immunitätsangelegenheiten und Wahlprüfungen zuständig. Zur Vorbereitung der Entscheidungen führt der Ausschuss auch Expertenanhörungen durch. Immer wieder lässt sich der Ausschuss durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz sowie durch das Landesamt für Datenschutzaufsicht über die aktuellen datenschutzrechtlichen Probleme informieren.

Der Ausschuss befasst sich regelmäßig auch mit zahlreichen Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern. Neben Fragen des Verfassungs-, Zivil-, Straf- und Verwaltungsrechts stehen dabei Angelegenheiten der staatlichen Entschädigung, des Datenschutzes und Einbürgerungsanträge im Mittelpunkt. Aus dem Bereich des rechtlichen Verbraucherschutzes stehen oftmals Beschwerden über unlautere Geschäftspraktiken und Angelegenheiten der Verbraucherinformation und -aufklärung auf der Tagesordnung. Auch der Schutz vor den Auswüchsen der Internetkriminalität gehört zu den Aspekten des rechtlichen Verbraucherschutzes. Der Ausschuss behandelt daneben auch Beschwerden gegen Richter und Staatsanwälte. Dabei sind aber stets die Grundsätze der Gewaltenteilung und der richterlichen Unabhängigkeit zu beachten. Da der Landtag aus diesen Gründen keine Befugnis hat, gerichtliche Entscheidungen auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen, aufzuheben oder abzuändern, kann sich der Ausschuss mit Beschwerden gegen die Tätigkeit der Justiz auch nur in einem engen Rahmen befassen.

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