Bayerisches Lobbyregister einstimmig beschlossen

München, 17.06.2021

Mit der Einführung einer Registrierungspflicht, eines Verhaltenskodexes und eines legislativen Fußabdrucks soll das Vertrauen in die Politik gestärkt werden. Im Verfassungsausschuss haben die Abgeordneten den Gesetzentwurf diskutiert und stimmten fraktionsübergreifend dafür.

Künftig soll deutlicher erkennbar sein, wer Einfluss auf politische Entscheidungen und die Gesetzgebung genommen hat. Anderenfalls ist das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Rechtmäßigkeit parlamentarischer Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse gefährdet. Dazu haben die Mitglieder des Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration dem Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen der CSU und FREIEN WÄHLER zur Einführung eines Bayerischen Lobbyregisters einstimmig zugestimmt. Das Lobbyregister beinhaltet drei wesentliche Elemente:

  • Registrierungspflicht für organisierte Interessenvertreter, die eine Interessenvertretung gegenüber dem Landtag oder der Staatsregierung ausüben.
  • Verhaltenskodex, der Voraussetzung für jede Interessenvertretung ist. Nur wer den Kodex anerkennt, kann sich registrieren.
  • Der legislative Fußabdruck soll etwaige Einflussnahmen von Interessenvertretungen bzw. Gutachtern im Rahmen der Erarbeitung von Gesetzesvorlagen der Staatsregierung sichtbar machen.

Das Lobbyregister soll mit diesen Instrumenten einheitliche Regeln für das Miteinander von Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft schaffen. Der Verhaltenskodex sieht zudem vor, dass Nebentätigkeiten angegeben werden müssen. Eine verbesserte Transparenz kann illegitime Formen der Interessenvertretung oder Fälle von Korruption zwar nicht völlig verhindern. Aber dadurch, dass Nachvollziehbarkeit und demokratischer Verantwortlichkeit sichergestellt wird, werden solche Fälle zumindest erschwert. Verstöße können künftig mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Der Landtag wird am 24. Juni über den Entwurf abstimmen, sodass das Gesetz am 1. Januar 2022 in Kraft treten kann.

Opposition kritisiert Ausnahmen

Der Begriff der „Interessenvertretung“ wird in dem Gesetzentwurf breit definiert, sodass sämtliche Formen der Interessenvertretung und alle denkbaren Adressaten der Interessenvertretung vom Geltungsbereich dieses Gesetzes erfasst werden. Die Opposition kritisierte, dass der Gesetzentwurf zu viele Ausnahmen enthielte. Beispielsweise sind Kirchen und Religionsgemeinschaften von der Registrierungspflicht ausgenommen. Horst Arnold (SPD) äußerte zwei weitere Kritikpunkte: Das zu geringe Bußgeld und die Nichtbeteiligung von Beamten. Denn zur Staatsregierung im Sinne des Gesetzes gehören die Mitglieder der Staatsregierung, nicht aber die Beamte der Ministerien.

„Umfassend, wirksam und praktikabel“

Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN forderte die Etablierung eines Landesbeauftragten für politische Interessen, der das Register führt. Christoph Maier (AfD), stellvertretender Ausschussvorsitzender, plädierte für eine Höchstgrenze von 100.000 Euro im Falle von Sanktionen. Tobias Reiß (CSU) hob hervor: „Der Entwurf zeigt, dass wir es ernst meinen. In Nuancen kann man unterschiedlicher Auffassung sein. Aber die Registrierungspflicht ist das Kernanliegen, das wir alle verfolgen.“ Ausschussvorsitzende Petra Guttenberger (CSU) betonte, dass das Register eine bessere Grundlage für eine wachsame Öffentlichkeit bilde. Alexander Hold (FREIE WÄHLER) bekräftigte, dass der Bayerische Landtag die Einführung eines Lobbyregisters bereits zur Diskussion gebracht habe, lange bevor es im Bund zur Entscheidung kam. „Wir haben dabei den Bund nicht zum Maßstab genommen, sondern sind weit darüber hinausgegangen“, sagte Hold. Entscheidend sei dabei, dass das Gesetz umfassender, wirksamer und zugleich praktikabel sei.

Kabinett beschließt Kodex

Das Bundeskabinett hat ebenfalls Ethikregeln für Lobbyisten beschlossen. Der am 16. Juni verabschiedete Verhaltenskodex verpflichtet professionelle Interessenvertreter unter anderem, ihr Anliegen und ihre Auftraggeber offenzulegen. Die Regelung muss noch vom Bundestag verabschiedet werden. Der Verhaltenskodex ist im Lobbyregistergesetz vorgesehen, das der Bundestag im März verabschiedet hat, und tritt gemeinsam mit ihm am 1. Januar 2022 in Kraft.

Lobbyregister des Bundes

Das Gesetz verpflichtet Lobbyisten, die im Bundestag oder bei der Bundesregierung die Interessen bestimmter Gruppen durchsetzen wollen, in einem neuen Register Angaben zu ihren Arbeit- oder Auftraggebern zu machen sowie zur Anzahl der Beschäftigten und den finanziellen Aufwendungen für die Lobbyarbeit. Treffen in Ministerien sollen bis hinunter zur Ebene von Unterabteilungsleitern erfasst werden. Das Register wird digital beim Bundestag geführt.

Die Ausschuss-Sitzungen werden aktuell auf dem YouTube-Kanal des Bayerischen Landtags im Livestream übertragen.

Die Tagesordnungen zu allen Ausschuss-Sitzungen finden Sie unter Aktuelles/Tagesordnungen und kommen hier zum Verfassungsausschuss.

/ AS

 

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