Die Bayerische Verfassung von 1946

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs und der nationalsozialistischen Terrorherrschaft erfolgte in Bayern ein Befehl der amerikanischen Besatzungsmacht an Ministerpräsident Wilhelm Hoegner, eine Verfassunggebende Landesversammlung vorzubereiten. Der Ministerpräsident berief die Mitglieder eines Vorbereitenden Verfassungsausschusses, der in 15 Sitzungen einen vollständigen Verfassungsentwurf für die Verfassunggebende Landesversammlung erarbeitete. Grundlage der Beratungen waren Vorüberlegungen Hoegners aus dem Schweizer Exil. Neben Hoegner prägte auch der Staatsrechtler Hans Nawiasky die Verfassungsberatungen entscheidend mit.

Die Verfassunggebende Landesversammlung tagte vom 15. Juli bis zum 26. Oktober 1946 in der Aula der Münchner Universität. Bei den Beratungen herrschte insgesamt eine harmonische Atmosphäre, wofür das gute Verhältnis innerhalb der „Verfassungs-Troika“ Wilhelm Hoegner (SPD), Hans Ehard und Alois Hundhammer (beide CSU) eine wichtige Voraussetzung war.

Heiß umkämpft waren jedoch Fragen wie die Einführung des Amtes eines Staatspräsidenten, die Schaffung und Kompetenzen einer Zweiten Kammer, das Wahlrecht sowie das Wirtschafts- und Schulsystem.
Der Volksentscheid über die Annahme der Verfassung fand gleichzeitig mit der Landtagswahl am 1. Dezember 1946 statt. Von den etwa vier Millionen Wahlberechtigten machten 75,7 Prozent von ihrem Stimmrecht Gebrauch. Mit 70,6 Prozent Ja-Stimmen fand die Verfassung eine breite Zustimmung. Am 1. Dezember wird seitdem im Freistaat der Verfassungstag begangen.

Nach der Annahme durch den Volksentscheid fertigte Ministerpräsident Wilhelm Hoegner die Bayerische Verfassung am 2. Dezember 1946 aus. Mit der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt trat sie am 8. Dezember 1946 in Kraft. Allerdings fehlt von ihrem Original bis heute jede Spur.

Mit dem Inkrafttreten der Verfassung erlangte Bayern deutlich größere Selbstständigkeit als zuvor. Dennoch übte die amerikanische Militärregierung auch weiterhin die Oberhoheit aus und behielt sich beispielsweise die Genehmigung von Gesetzen vor.

Als sich kurz darauf die Gründung der Bundesrepublik Deutschland durch die drei Westmächte abzeichnete, versuchte Bayern unter Ministerpräsident Ehard, eine möglichst föderalistisch geprägte deutsche Verfassung durchzusetzen; so sollte beispielsweise die Vertretung der Länder – der heutige Bundesrat – ein starkes Gegengewicht zum Bundestag bilden.

Ehard berief im August 1948 eine Verfassungskommission aus Experten der Länder nach Herrenchiemsee, deren Vorschläge dem Parlamentarischen Rat in Bonn als Anregungen für das Grundgesetz dienten. Allerdings erreichte Bayern in Bonn seine Ziele nur teilweise. Deshalb lehnten im Bayerischen Landtag nach einer Marathon-Debatte im Mai 1949 die meisten Abgeordneten der CSU und der WAV (Wirtschaftli-che Aufbau-Vereinigung) das Grundgesetz mit Stimmenmehrheit ab, während sich SPD und FDP für das Grundgesetz aussprachen. Obgleich Bayern damit als einziges Land gegen das Grundgesetz stimmte, wurde gleichzeitig dessen Gültigkeit auch für Bayern mit einer deutlichen Mehrheit anerkannt. Seitdem werden viele Artikel der Bayerischen Verfassung von Bundesrecht überlagert.

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